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Verbraucherschutz im Immobilienbereich:

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Die Berufszulassung für Makler wird neu geregelt

Ob zur Vermögensbildung oder als Teil der Altersvorsorge – der Kauf einer Immobilie ist sowohl für Verkäufer als auch für Käufer von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Für den Verkäufer stellt die Immobilie einen wichtigen Sachwert dar, während der Käufer viel angespartes Kapital investiert oder hohe Kredite aufnimmt. Daher ist es wichtig, dass sich beide Parteien auf die Sachkenntnis des Immobilienmaklers verlassen können: Fehler des Maklers können im Immobilienbereich zu hohen Verlusten führen. Ähnliches gilt, wenn die Verwaltung von Immobilien einem Wohneigentumsverwalter (WEG-Verwalter) anvertraut wird.

In Zukunft sollen Makler und WEG-Verwalter ihre Sachkenntnisse vor einer IHK nachweisen, und für WEG-Verwalter wird – wie bereits heute für Makler – eine Erlaubnispflicht in der Gewerbeordnung eingeführt. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass zukünftig eine Berufshaftpflichtversicherung für beide Berufsgruppen verpflichtend ist.

Für die Makler vom Immobilien-Team-Starnberg ist sowohl die berufliche Qualifizierung als auch der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bereits heute eine Selbstverständlichkeit. Als Mitglieder im weltweit größten Immobilien-Netzwerk RE/MAX verfügen sie über umfassendes Fachwissen und eine fundierte Ausbildung...

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