Versicherungspflicht für Beamte und Anwärter: Gesetzliche Krankenkasse oder Private Krankenversicherung?
04. August 2016
Neue Studie von Verbraucherfinanzen-Deutschland.de zeigt Möglichkeiten und Leistungssieger auf.
Beamte sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht pflichtversichert. Es besteht aber die Möglichkeit freiwilliges Mitglied in einer GKV zu werden, wobei in der GKV kein Beihilfeanspruch besteht. Entscheidet man sich für die gesetzliche Krankenkasse, wird der Beitrag aus den monatlichen Bezügen und dem gesetzlich festgelegten Beitragssatz sowie einem möglichen Zusatzbeitrag ermittelt. Derzeit sind dies monatlich 14,6 Prozent zzgl. Kassen-Zusatzbeitrag in Prozent des Bruttoeinkommens. Der Beitragshöchstsatz in der GKV kann derzeit maximal bis zu einem Einkommen von 50.850 Euro jährlich erhoben werden und muss alleine von den Beamten bezahlt werden. Dafür sind der Ehepartner und Kinder ohne Einkommen kostenfrei mitversichert.Anders in der Privaten Krankenversicherung. Seit 01.01.2009 sind bislang nicht ergänzend versicherte Beamte und Beamtenanwärter verpflichtet, bei einer privaten Krankenversicherung einen beihilfekonformen Krankenversicherungsvertrag abzuschließen. Die Private Krankenversicherung bietet Beamten einen Versicherungsschutz an, der genau auf die Beihilfe-Leistungen abgestimmt werden kann. Beamte und ihre Angehörigen haben somit die Möglichkeit, sich umfassend für den Krankheits- und Pflegefall abzusichern. Für verbleibende Deckungslücken, die nicht unter die Pflicht zur Versicherung fallen, beispielsweise Wahlleistungen im Krankenhaus, werden Beihilfeergänzungstarife angeboten. Die Entscheidung über Art und Umfang des privaten Versicherungsschutzes bleibt insoweit grundsätzlich dem einzelnen Beamten überlassen.
Der genaue Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung hängt davon ab, welcher Tarif im Vertrag vereinbart ist. Genau damit beschäftigt sich diese Vergleichsstudie von www.Verbraucherfinanzen-Deutschland.de. Hier wurden aktuell die Tarifvarianten der privaten Anbieter die sich im Leistungsumfang und Preis teilweise deutlich unterscheiden, miteinander verglichen und die jeweiligen Leistungssieger 2016 für Beamte und für Beamtenanwärter/Referendare mit 50 Prozent Beihilfe ermittelt. Zur Studie: http://www.verbraucherfinanzen-deutschland.de/krankenversicherung/beihilfe-krankenversicherung/
Gesetze Gkv Krankenversicherung Versicherungsschutz
Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.