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Kategorie: Pressearbeit

Abkürzungen in Pressemitteilungen: Wie sind sie zu verwenden?


shortcutBeim Pressemitteilung Schreiben kann es leicht passieren, dass der Ersteller Abkürzungen innerhalb seines Textes verwendet. Nun stellt sich zum einen die Frage, ob dies überhaupt gestattet ist. Falls ja, in welcher Form? Wie sind Abkürzungen in Pressemitteilungen zu verwenden?

Abkürzungen unterscheiden!

Zunächst einmal ist es sinnvoll, die Abkürzungen in verschiedene Kategorien zu unterteilen:

  • Eindeutige Abkürzungen
  • Mehrdeutige Abkürzungen
  • Sprachliche Abkürzungen

Eindeutige Abkürzungen grundsätzlich verwenden

Bei den eindeutigen Abkürzungen handelt es sich um Firmen- oder Markennamen oder um Symbole: ADAC, GPS, TV, LG etc. Diese müssen zwingend benutzt werden, da sie einem Großteil der Menschheit ausschließlich in dieser Form bekannt sind. Kaum einer würde verstehen, was gemeint ist, wenn „Lucky Goldstar“ verwendet wird. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Groß- und Kleinschreibung der Buchstaben beachtet wird: StGB heißt so und nicht STgB oder sTgB.

Mehrdeutige Abkürzungen zunächst ausschreiben

Bei den mehrdeutigen Abkürzungen handelt es sich – wie der Name vermuten lässt – um solche, die verschiedene Bedeutungen haben könnten. Damit der Leser weiß, auf welchen Begriff sich die Abkürzung konkret bezieht, muss sie einmal in der Pressemitteilung ausgeschrieben werden. Sinnvoll ist es, dahinter die betreffende Abkürzung in Klammern zu setzen. Im weiteren Verlauf des Textes kann die Abkürzung dann verwendet werden – die Mehrdeutigkeit ist nicht mehr gegeben.

Sprachliche Abkürzungen verwenden?

Unter sprachlichen Abkürzungen versteht man solche, die im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet werden: „z.B.“, „usw.“, „o.a.“, „Mit freundlichen Grüßen“. Sollten derartige Abkürzungen in einer Pressemitteilung verwendet werden, so hat dies genau in der Form zu geschehen. Natürlich ist es möglich, sie auszuschreiben, jedoch haben sie sich inzwischen im allgemeinen Sprachgebrauch so etabliert, dass sie bedenkenlos in einem journalistischen text verwendet werden können.

Dabei sollte allerdings geschaut werden, ob es vielleicht Alternativen gibt, denn grundsätzlich sollten Abkürzungen dieser Art nur dann verwendet werden, wenn keine anderen Optionen möglich sind: „z.B.“ oder „bspw.“ kann durch „beispielsweise“ ersetzt werden, „asap“ kann mit „so bald wie möglich“ übersetzt werden, und warum sollte man „mit freundlichen Grüßen“ nicht ausschreiben?

 

Graphik: © kikkerdirk – Fotolia.com

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