Kindergeld steht einem auch während einer Ausbildung zu, wenn bestimmte Richtlinien und Voraussetzungen eingehalten werden.
Grundsätzlich haben die Eltern von Kindern auch während deren Ausbildung den Anspruch auf Zahlung von Kindergeld. Einen Anspruch auf dieses Kindergeld haben alle leiblichen Eltern, Adoptiv- oder Stiefeltern, Pflegeeltern und auch Großeltern, sofern diese für die Erziehung der Kinder verantwortlich sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass man seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat.Im Normalfall wird dieses Kindergeld für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr bezahlt. Ist das Kind älter als 18 Jahre, so wird das Kindergeld weitergezahlt, wenn man noch eine Schulausbildung macht, sich in einer betrieblichen Ausbildung befindet oder ein Praktikum, Studium oder Volontariat absolviert. Diese Regelung läuft dann bis zum 25. Lebensjahr eines Kindes. Über diese Altersgrenze hinaus muss aber die Zahlung nicht zwangsläufig eingestellt werden, aber es müssen dann bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Seit dem Jahr 2010 gelten beim Kindergeld folgende Sätze:
für das erste Kind 184 Euro
für das zweite Kind 184 Euro
für das dritte Kind 190 Euro
und danach bekommt man für jedes weitere Kind einen Betrag in Höhe von 215 Euro. Dies sollte also auf jeden Fall bei Beginn einer Ausbildung beachtet werden und das Kindergeld auch rechtzeitig in solchen Fällen beantragt werden. Viele weitere Informationen rund um das Thema Ausbildung findet man auch hier auf dieser Seite: http://www.ausbildung.de/
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