Sparfreunde Deutschland erklären: Rückabwicklung von Lebensversicherung
11. Mai 2016
Viel Geld durch BGH Urteil!
Versicherungsnehmer kündigen ihre Lebensversicherung häufig und verlieren hierdurch gewisse Vorteile.
Eine Entscheidung des BGH
Sollte ein Versicherungsnehmer einen Nutzungsersatz der Versicherungsgesellschaft fordern, für den Zeitraum zwischen Vertragsabschluss bis zum Widerruf, dann muss der Versicherungsnehmer den Gewinn nachweisen, den der Versicherer erzielen konnte. In den Urteilen IV ZR 448/14 und IV ZR 384/14 vom 29. Juli 2015 hat der BGH eine Rückabwicklung der Verträge geregelt. Nach einem wirksamen Widerspruch erhalten die Versicherten einen Großteil des Geldes zurück, können allerdings nicht den gesamten Betrag der gezahlten Prämien zurückverlangen. Denn bis zu der Kündigung wurde ein Versicherungsschutz genossen, den Versicherer anrechnen dürfen.
Erlaubte Kosten für die Rückabwicklung
Im Laufe der Zeit erhält eine Versicherung einen höheren Wert. Hiervon profitiert ein Versicherungsnehmer, wenn eine Rückabwicklung stattfindet. Der Versicherungsgeber darf einen
• gewährten Versicherungsschutz
• die abgeführt Kapitalertragsteuer und
• den an das Finanzamt abgeführten Solidaritätszuschlag
abziehen. Weitere Kosten dürfen aber nicht einbehalten werden. Es gibt Bereicherungsansprüche gemäß § 818 Abs. 1 Alt. 1 BGB, von einem Versicherungsnehmer nachgewiesen werden müssen. Der Versicherer hat während der Laufzeit einen Gewinn erzielt, der aber nicht einfach auf etwa 5% benannt werden darf, sondern zu belegen ist.
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