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Risiko der Betriebsprüfung

Um Bestechungszahlungen aufzudecken, rückt das Thema Compliance in den Fokus der Unternehmen. Steuerprüfer der Finanzbehörden sind sensibilisiert, Bestechungsfälle an die Staatsanwaltschaft zu geben.

Dabei sind die Steuerprüfer in den Betriebsprüfungen vor allem auf Zahlungen fixiert, die steuerlich als Betriebsausgaben deklariert werden. Daher ist es ratsam, das Compliance-Management-System auf Wirksamkeit hin zu überprüfen. Denn das Bewusstsein, über die Betriebsprüfung der Finanzbehörden ins Gesichtsfeld der Staatsanwaltschaft zu geraten, hat sich noch nicht durchgesetzt. Die Gefahr wird unterschätzt. Dabei arbeiten die Finanzbehörden auch im Ausland in ähnlicher Form. Das Tochterunternehmen im Ausland bietet keine Problemlösung, da sämtliche Vergehen an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden müssen. Auch wenn die Korruption zufällig im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung aufgedeckt wird, besteht in den meisten Ländern eine Meldepflicht an die Strafbehörde. Ermittlungen werden in jedem Fall eingeleitet. Unabhängig von der Höhe einer Bestechungsgeldzahlung findet eine Ermittlung in jedem Fall statt. Im Großteil aller Länder existiert ein Unternehmensstrafrecht. Die Sanktionen in den einzelnen Ländern können stark voneinander variieren. Über das Risiko Bestechungszahlungen bei Betriebsprüfungen zu ermitteln, informiert Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in Mannheim.

Strafmaß bei Bestechungszahlungen

Die Korruption über Bestechungsgeldzahlungen ist ein gesellschaftliches Problem. Auswirkungen sind materielle Schäden, der Vertrauensverlust in das Unternehmen und eine Verzerrung des Wettbewerbs. In Deutschland drohen sowohl den Tätern als auch den Unternehmen bei Korruptionsfällen Konsequenzen. Hat ein Unternehmensmitarbeiter Bestechungsgelder transferiert oder angenommen, muss das Unternehmen mit Strafzahlungen von bis zu zehn Millionen Euro rechnen. Weitere mögliche Sanktionen: Ausschluss bei öffentlichen Vergaben sowie Streichung bei öffentlichen Subventionen.
Bei Bestechungen im Geschäftsverkehr droht für den Täter eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

Für zielgerichtete Fragen und weitere Informationen bei der Aufdeckung von Korruptionszahlungen steht Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim gerne zur Verfügung.

 

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