Aktuelle Pressemitteilungen

Wirtschaft/Finanzen

Frank Mingers: Widerruf bei gekündigten Verträgen?

Frank Mingers: Widerruf bei gekündigten Verträgen? Frank Mingers: Widerruf bei gekündigten Verträgen?

Bereits gekündigte Lebensversicherungen widerrufen

Lebensversicherung aus einem bestimmten Zeitraum zwischen 1995 und 2007 können mit Gewinn widerrufen werden.

Gekündigte Verträge zu widerrufen ist im Rahmen des Widerrufs von Verträgen aus dieser Zeit ebenfalls möglich.

Auf Grund eines Fehlers in der Formulierung der Verträge der Lebensversicherungen wurden viele Versicherte nicht korrekt über ihre Rechte aufgeklärt. Vertragsprüfungen, die in diese Rubrik fallen, ermöglichen nach einem Widerruf über den Einzahlungsbetrag hinaus Rückzahlungen an Versicherte. Versicherte mit bereits gekündigten Lebensversicherungen fallen ebenso unter diese Versicherten.

Jens Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft. Dieser erklärt, dass ein Urteil des Bundesgerichtshofs Versicherungsnehmer gekündigter Lebensversicherungen bedacht hat. Rentabel ist dies für Versicherungsnehmen auch durch sinkende Überschüsse und Beteiligungen an Bewertungsreserven.

Ein BGH-Urteil vom 07. Mai 2014 (Az.: IV ZR 76/11 - Rn.36) sagt, dass das Widerrufsrecht nicht infolge der Kündigung ausgeschlossen ist. Es gibt Ausnahmefälle, in denen das Widerrufsrecht verwirkt ist. Dies ist nur dann der Fall, wenn seit der Geltendmachung eines Widerrufsrechts ein langer Zeitraum oder Zeitmoment verstrichen ist und der Versicherer davon ausgehen darf, dass kein Widerrufsrecht geltend gemacht wird. Auch Jahre nach Abschluss des Lebensversicherungsvertrages ist eine Kündigung auszuüben.

Lesen Sie hier mehr dazu auf Help24 Hier finden Sie Hilfe in Ihrer Nähe: Sparfreunde Deutschland eG

 

Lebensversicherung Vertrag Widerruf

Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.