Die Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht Dr. Rauhaus Rechtsanwälte vertritt deutschlandweit medizingeschädigte Patienten
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte sind seit vielen Jahren speziell auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes tätig und vertreten medizingeschädigte Patienten außergerichtlich sowie gerichtlich bundesweit. Beiden Rechtsanwälte der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, wurde von der Rechtsanwaltskammer wegen nachgewiesener besonderer theoretischer Fachkenntnisse wie praktischer Erfahrungen der Titel Fachanwalt/ Fachanwältin für Medizinrecht verliehen.Ärztliche Behandlungsfehler/ Kunstfehler ereignen sich in allen medizinischen Fachbereichen, in der Praxis des niedergelassenen Arztes ebenso wie im Krankenhaus, bei der Geburtsbetreuung wie beim Zahnarzt. Die Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte betreut daher Angelegenheiten aus dem Arzthaftungsrecht, Krankenhaushaftungsrecht, Zahnarzthaftungsrecht und auch Geburtsschadensrecht. Unterlaufen dem Arzt oder auch dem nichtärztlichen Personal bei der Behandlung oder pflegerischen Betreuung des Patienten Fehler, stehen dem geschädigten Patienten Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger zu. Die Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte hilft den Geschädigten bei der juristischen Durchsetzung ihrer Ansprüche und betreut diese sowohl außergerichtlich im Schriftwechsel mit dem Haftpflichtversicherer des Arztes/ des Krankenhauses als auch im gerichtlichen Verfahren vor den Zivilgerichten.
Rechtsanwalt Dr. Alexander Rauhaus ist zugleich Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, Rechtsanwältin Nathalie Raffel zudem auch Fachanwältin für Versicherungsrecht.
Weitere Informationen zur Kanzlei, den Rechtsanwälten und den Rechtsgebieten finden Sie unter www.dr-rauhaus-rae.de.
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