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Urteil gegen Debi Select könnte geschädigten Anlegern Hoffnung machen

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Das Prospekthaftungsurteil gegen den Prospektverantwortlichen der „Debi Select Flex Fonds GbR“ könnte geschädigten Anlegern Hoffnung machen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der Entscheidung des Gerichts soll die Debi Select Verwaltungs-GmbH und deren Prospektverantwortliche zur Rückabwicklung sämtliche Beteiligungen verurteilt worden sein. Dies hätte zunächst zur Folge, dass die Beklagte den Anlegern sämtliche Einzahlungen zurückerstatten müsse.

Darüber hinaus wären die Anleger von allen Ansprüchen der Fondsgesellschaft freizustellen. Damit würde der Anleger so gestellt werden, als hätte er die Beteiligung nie gezeichnet. Die Entscheidung des Gerichts beruht wohl auf der Annahme eines von der Debi Select Flex Fonds GbR fehlerhaft verwendeten Prospektes. Das Urteil könnte enorme Auswirkungen für geschädigte Anleger haben. Es besteht die Möglichkeit, dass sich das Urteil im Einzelfall auch auf deren Fälle auswirken könne.

Betroffene Anleger sollten ihren Sachverhalt von einem im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt umfassend prüfen lassen. Bislang bestand für die Anleger die Möglichkeit, Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend zu machen. Durch das erste Prospekthaftungsurteil könnten in Zukunft bereits Schadensersatzansprüche aufgrund des beim Vertrieb von Beteiligungen verwendeten fehlerhaften Prospektes bestehen.

Bisher wurde stets auf die Verletzung von Aufklärungspflichten der Anlageberater abgestellt. Wenn Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind, konnte dies zu Schadensersatzansprüchen führen. Im Falle möglicher Schadenersatzansprüche sollte jedoch die Verjährung im Auge behalten werden. Um das Risiko der Verjährung zu vermeiden, ist die unverzügliche Geltendmachung der möglicherweise vorliegenden Schadensersatzansprüche anzuraten.

Erfahrene Rechtsanwälte können geschädigten Anlegern dabei behilflich sein, ihre Schadensersatzansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Die allgegenwärtige Gefahr der Verjährung kann nur dadurch vermieden werden, indem unverzüglich ein qualifizierter Rechtsrat durch die Anleger eingeholt wird. Hierbei könnte es entscheidend auf das Kaufdatum bzw. das Zeichnungsdatum der Fonds ankommen.

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Anleger Beteiligung Fonds Schadensersatzanspruch Verjährung

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