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Neue Steuer-CD lässt Steuersünder zittern

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Angeblich soll das Land Rheinland-Pfalz eine CD mit Daten von Steuersündern mit Konten in der Schweiz gekauft haben.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Diesmal sollen hunderte Millionen Euro Steuern hinterzogen worden sein und die Ermittlungen in vollem Gange sein. Zunächst werde man sich wohl auf ca. 400 Fälle konzentrieren, in denen die Inhaber der Kosten diese nicht in ihren Steuererklärungen haben auftauchen lassen. Diese sollen besonders oft zwei Konten bei einem Finanzinstitut gehabt haben, eines, das dem deutschen Finanzamt bekannt war und eines, das nicht gemeldet wurde, so dass hier eine Versteuerung von Zinsen ausblieb.

Die aktuelle Steuer-CD sei den Finanzbehörden des Landes Rheinland-Pfalz im letzten Jahr bereits schon angeboten worden sein, zum Kauf habe sich das Land jedoch erst Anfang diesen Jahres entschieden. Auch andere Länder, wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen, sollen angeblich beteiligt gewesen sein.

Die Überprüfungen durch Steuerbehörden in der gesamten Bundesrepublik, die die Daten der Steuer-CD inzwischen erhalten haben sollen, werden wahrscheinlich noch das gesamte Jahr andauern. Für zahlreiche Steuersünder, die von dem oben genannten "Zwei-Konten-Modell" profitiert haben, könnte es jetzt ernst werden.

Steuerhinterzieher haben somit momentan Grund zu zittern: Immer wieder kommt es zu Aufdeckungen des Steuerbetrugs und das für die Staatskasse sehr ertragreiche Vorgehen dürfte noch eine Weile verfolgt werden. Für Steuerhinterzieher gibt es aber eine Möglichkeit einer Strafe zu entgehen: Die Selbstanzeige. Allerdings handelt es sich hier um einen komplexen Prozess, an den nicht überstürzt und unerfahren herangegangen werden sollte. Denn falls es bei der Selbstanzeige zu Fehlern kommt, können trotzdem eine Strafe und empfindliche Steuernachzahlungen drohen. Dies kann durch die Beratung eines im Steuerrecht versierten Rechtsanwalts vermieden werden.

Daher ist die Konsultation eines Rechtsanwaltes in einer solchen Situation dringend zu empfehlen. Viele deutsche Staatsbürger könnten sich dadurch strafbar gemacht haben, dass sie unversteuertes Vermögen in der Schweiz angelegt haben und sollten nun die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige mithilfe anwaltlicher Beratung in Erwägung ziehen.

http://www.grprainer.com/Steuerstrafrecht.html

 

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