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freie Anwaltswahl für Kunden einer Rechtsschutzversicherung durch EuGH bestätigt

Rechtsanwalt Galka Rechtsanwalt Galka

Rechtgsschutzversicherte können den Anwalt ihrer Wahl mit der Prozessvertretung beauftragen

Kunden haben das Recht auf einen Anwalt ihrer Wahl, das hat nun auch der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 07.11.2013 (Az. C-442/12) bestätigt.

Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit in den Niederlanden, in dem zunächst ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagt hatte. Der Arbeitnehmer wählte für das Verfahren einen Rechtsanwalt seiner Wahl und forderte die Rechtsschutzversicherung zur Erstattung der notwendigen Kosten auf. Die Versicherung verweigerte jedoch die Zahlung und bot ihrerseits einen eigenen Mitarbeiter als Rechtsbeistand an. Dies wiederum wollte der Arbeitnehmer nicht.

Die Auseinandersetzung über Begleichung der Anwaltskosten ging durch die Instanzen und landete schließlich vor dem EuGH. Hier entschied der Gerichtshof nun, dass die Versicherung das Recht auf freie Anwaltswahl nicht einschränken darf. Dies gilt auch dann, wenn das nationale Recht nicht zwingend eine anwaltliche Vertretung vorschreibt.

Der Versicherungsnehmer hat folglich immer das Recht auf den Anwalt seines Vertrauens, er muss sich von der Versicherung weder einen bestimmten Rechtsanwalt, noch einen Versicherungsjuristen als Rechtsbeistand vorschreiben lassen.

 

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