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Erneuter Schlag für Anleger von Schiffsfonds

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Die Krise der Schiffsfonds nimmt auch im Jahr 2012 kein Ende, es ist zur Zeit keine Erholung des Marktes in Sicht.


Einige der 250.000 deutschen Anleger müssen mit Ausschüttungsstopps, Nachzahlungen oder sogar mit Totalverlusten rechnen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com rät: Mit Datum vom 02. Mai 2012 haben mit der MS „Pride of Madrid“ und MS „Pride of Paris“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG nun zwei weitere große Fonds Insolvenz angemeldet.
Auch der GHF Schiffsfonds MS „Euro Strom“ soll Insolvenz angemeldet haben. Damit könnte den Anlegern dieses Fonds nicht nur ein Ausschüttungsstopp, sondern auch eine Rückzahlung bereits früher geleisteter Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter drohen.
Börse-Analysten sehen mehrere Gründe dafür. Schon seit einiger Zeit sinken die Charterraten, also die Tagesmieten für die Schiffe. Auf dem Containerfrachter- und Tankschiffmarkt sollen bedeutsame Überkapazitäten herrschen. Im Gegenzug sei das Frachtaufkommen durch die Krise übermäßig gestiegen. Dies seien die wichtigsten Faktoren für die momentane Insolvenzwelle, die sehr wohl andauern kann.
Die Insolvenz eines solchen Schifffonds hat häufig den Totalverlust für den Anleger zur Folge, da ein Notverkauf eines Schiffes kaum die durch die letzten schwierigen Jahre angehäuften Darlehensverbindlichkeiten des Fonds ausgleichen könne. Oft bleibe als einzige Möglichkeit eine Sanierung, die aber von dem Wille und der finanziellen Möglichkeiten der Anleger abhänge. Allerdings wird es immer schwieriger das Vertrauen der Anleger zu gewinnen, wenn gehäuft von gescheiterten Sanierung informiert werde, wie zum Beispiel bzgl. des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 16 MS Rosenheim. Trotz der Sanierung im Jahr 2010 und 2.1 Mio. Euro, die von den Anlegern aufgebracht wurden, habe der Fonds nicht mehr gerettet werden können und musste dieses Jahr Insolvenz anmelden.
In solchen Zeiten der Angst und vor allem Unsicherheit um das investierte Geld, welches häufig als Altersvorsorge dienen soll, ist es notwendig, einen kompetenten Rat einzuholen. Zahlreichen Anlegern ist gar nicht bewusst, dass sie mit ihrer Anlage Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren können. Denn dies entspräche der gesetzlich geregelten Haftung eines Kommanditisten. Was die Anleger teilweise auch nicht wissen: Ihre Ausschüttungen stammen oft aus den liquiden Mitteln und nicht aus den Gewinnen. Die Folge bei einer Insolvenz ist ganz einfach und gleichzeitig erschreckend: Der Insolvenzverwalter hat das Recht die Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen.
Viele Anleger hätten sich niemals auf eine solche Anlage eingelassen, wenn sie von diesen gravierenden Risiken gewusst hätten. Oft wurden sie von ihren Banken falsch beraten. Sie wurden auch teilweise nicht über die Rückvergütungen unterrichtet, die teilweise bei bis 8 % lagen. Die neuste BGH-Rechtsprechung bestätigt aber, dass Banken dazu verpflichtet sind ihre Rückvergütungsprämien offenzulegen und mögliche Käufer darüber zu informieren. Unter diesen Voraussetzungen haben die Anleger gute Chancen Schadensersatzansprüche geltend zu machen und das von ihnen investierte Geld zurück zu bekommen.

Lassen Sie die ihre Schiffsfonds-Beteiligungen durch einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, um einen endgültigen Verlust ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Anwalt anhand einer umfangreichen Checkliste prüfen, ob und gegen wen ihnen mögliche Ansprüche zustehen. Insbesondere wird geprüft, ob sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind. Des Weiteren werden unsere Rechtsanwälte bei GRP ermitteln, ob ihre Beteiligung angemessen angelegt worden ist, dazu gehört unter anderem, die Angemessenheit des Kaufpreise des Schiffes, sowie die kalkulierten laufenden Kosten des Schiffes.
Zögern Sie deshalb nicht und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserer Kanzlei an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München oder Stuttgart.

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