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Recht/Gesetz

Dr. Rauhaus Rechtsanwälte - Bundesweite Rechtsvertretung von medizingeschädigten Patienten

Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung - es gibt viele Bezeichnungen für ärztliche Pflichtverletzungen. Juristisch gesehen bilden sie die Grundlage des Arzthaftungsrechts.

Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung einzustehen. Dem medizingeschädigten Patienten steht ein Anspruch auf Schmerzensgeld und / oder Schadensersatz gegen den Mediziner zu.

Dabei kann ein Behandlungsfehler in einer unzureichenden Therapie oder einer falschen, unvertretbaren Diagnose liegen. Aber auch eine mangelhafte Aufklärung über spezifische, mit dem ärztlichen Eingriff verbundene Risiken oder über Behandlungsalternativen kann Grundlage für einen Haftungsanspruch des Patienten sein. Der medizingeschädigte Patient ist bei der Durchsetzung seiner Ansprüche aufgrund der Komplexität der Materie gut beraten, sich anwaltlich vertreten zu lassen.

Der Schwerpunkt der Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte liegt seit Jahren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts. Dabei umfasst das Spektrum neben dem Arzthaftungsrecht und Krankenhaushaftungsrecht auch das Zahnarzthaftungsrecht und das Geburtsschadensrecht sowie das Medizinprodukterecht. Beiden Partnern der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. jur. cand. med. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, wurde wegen nachgewiesener besonderer theoretischer wie praktischer Kenntnisse von der Rechtsanwaltskammer der Titel Fachanwalt für Medizinrecht / Fachanwältin für Medizinrecht verliehen. Dr. Rauhaus Rechtsanwälte beraten und vertreten medizingeschädigte Patienten bundesweit - sowohl außergerichtlich wie gerichtlich - vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Dabei steht neben einer kompetenten Rechtsvertretung stets das persönliche Schicksal der Mandanten im Vordergrund. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.dr-rauhaus-rae.de.

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Anspruch

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