Concept I: Weitere Vollstreckungstitel für geschädigte Kunden ergangen
22. August 2013
Rechtsanwalt Siegfried Reulein rät geschädigten Kunden der Firma Concept I dringend zur schnellstmöglichen gerichtlichen Geltendmachung zur Sicherung ihrer Ansprüche.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt aktuell gegen den Inhaber der Firma Concept I wegen des Verdachts der Vornahme verbotener Geschäfte und des Handelns ohne Erlaubnis.
Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg, der bereits für mehrere Kunden der Firma Concept I erfolgreich Vollstreckungstitel bewirkt hat, rät Betroffenen dringend zur schnellstmöglichen gerichtlichen Geltendmachung zur Sicherung ihrer Ansprüche. Denn es steht zu befürchten, dass Geschädigte leer ausgehen könnten, die zu lange mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche zuwarten.
Ungeachtet der Möglichkeit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Firma Concept I bestehen nach Einschätzung von Rechtsanwalt Reulein für die geschädigten Kunden, die durch Vermittler zur Geldanlage bei der Firma Concept I veranlasst worden sind, in vielen Fällen gute Aussichten, auch Schadensersatzansprüche erfolgreich gegen ihre Vermittler geltend zu machen, da diesen häufig mehrere Versäumnisse bei der Vermittlung bzw. Beratung von Concept I-Kunden vorgehalten werden können.
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