Personalvertretungsrecht für Führungskräfte (nach dem BetrVG, dem BPersVG, den Länder-PersVG's)
27. März 2016
Die Praktiker-Seminare GbR bietet Inhouse-Seminare zum Personalvertretungsrecht auch für Führungskräfte, Arbeitgebervertreter und Personalverantwortliche an.
Auch Führungskräfte, Arbeitgebervertreter und Personalverantwortliche müssen mit dem BetrVG (in der gewerblichen Wirtschaft) oder mit den Personalvertretungsgesetzen (des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes) arbeiten und damit konstruktiv umgehen können. Dies ist der Tenor dieses Inhouse-Seminars, das die Praktiker-Seminare GbR deutschlandweit anbietet.Behandelt werden u.a. die Themen Mitbestimmung und Verfahren bei Mitbestimmung, Mitwirkung und Anhörung, Initiativrechte der Personalvertretung, Einigungsstelle (Gründung, Verfahren, Beschlußfassungen), Betriebs- bzw. Personalversammlung, Dienstvereinbarung/Betriebsvereinbarung (in diesem Zusammenhang auch ausführlich Fragen der Nachwirkung und des sogenannten Tarifvorbehalts), und weitere wesentliche Punkte der Zusammenarbeit zwischen den beiden Betriebsparteien.
Ziel des Seminars ist die Optimierung der Zusammenarbeit und die Vermeidung unnötiger Reibungsverluste. Rambo-Player, auf beiden Seiten, sind dazu meistens nicht befähigt; sie kosten den Betrieben und Dienststellen lediglich sehr viel Geld, erzeugen (oft nicht auf dem ersten Blick erkennbar) Störungen der Betriebsabläufe und Zerstörungen der Mitarbeitermotivation (respektive erhöhte Krankheitsquoten). Arbeitgeber, die Derartiges nicht länger hinnehmen, kommen nicht umhin, den professionellen Umgang mit dem Personalvertretungsrecht ernst zu nehmen.
Die Praktiker-Seminare GbR bietet Grundlagen-Seminare und Vertiefungs-Seminare an, jeweils 2 oder 3 Tage.
Weitere Informationen sind erhältlich unter ...
http://www.praktiker-seminare.com/46390/home.html
und
http://www.institut-personalvertretungsrecht.de/
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