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Markenrechtliche Abmahnung "Rainbow Loom" durch Choon’s Design, Inc.

Rechtsanwalt Tino Gunkel - Erfurt Rechtsanwalt Tino Gunkel - Erfurt

Abmahnung durch Bird & Bird LLP im Auftrag der Choon’s Design, Inc., Wixom, USA und der Rainbow Loom Handels GmbH, Laxenburg, Österreich wegen der Verwendung der Begriffe "Rainbow" und Rainbow Loom".

Aus aktuellem Anlass weist die Rechtsanwaltskanzlei Tino Gunkel aus Erfurt darauf hin, dass derzeit die Anwaltskanzlei Bird & Bird LLP im Auftrag der Choon’s Design, Inc., Wixom, USA und der Rainbow Loom Handels GmbH, Laxenburg, Österreich, Verkäufer so genannter "Loom Bänder" wegen Verstößen gegen die Rechte an den Marken "Rainbow" und Rainbow Loom" abmahnt. Bei diesen Bändern handelt es sich um derzeit bei Kindern und Jugendlichen ausgesprochen beliebte Gummibänder zum Weben und Basteln.

Die Rechtsanwälte der Inhaber der Markenrechte an den Begriffen "Rainbow" und "Rainbow Loom" verlangen die Abgabe einer weitreichenden Unterlassungserklärung, Auskunft über die Geschäftstätigkeit der Abgemahnten sowie die Bezahlung von Schadensersatz. Der Streitwert, nach dem sich die Rechtsanwaltskosten der abmahnenden Anwälte berechnen, wird auf 250.000,-EUR festgesetzt, woraus sich zu erstattende Anwaltskosten in Höhe von 2.948,90 EUR ergeben sollen. Die Rechtsanwälte verlangen zudem in der Unterlassungserklärung die Anerkennung von Schadensersatz dem Grunde nach, wobei sie bereits vor der Auskunftserteilung einen Schadensersatz von 10.000,-EUR für realistisch halten.

Es ist für die Betroffenen nicht empfehlenswert, die vorgegebene Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese ist für die Abgemahnten nachteilig vorformuliert.

Im Falle einer Abmahnung sind folgende Verhaltensregeln besonders wichtig: Unterschreiben Sie nichts! Zahlen Sie nichts! Kontaktieren Sie nicht die gegnerischen Anwälte oder den Gegner selbst! Lassen Sie sich immer anwaltlich beraten!

 

Abmahnungen Anwälte

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