Aktuelle Pressemitteilungen

Recht/Gesetz

Gellner & Collegen>die Patientenanwälte

Dr. Peter Gellner Dr. Peter Gellner

Bei Zahnschmerzen gehen Sie auch nicht zum Urologen...

Die Spezialisierung von Rechtsanwälten nimmt fortlaufend zu. Die Rechts-
anwaltskanzlei Gellner & Collegen mit zwölf Standorten im gesamten
Bundesgebiet und mit Hauptsitz in Verl bei Gütersloh/Bielefeld ist schwer-
punktmäßig im Bereich des Arzthaftungsrechts und dabei ausschließlich auf
Patientenseite tätig.

Dr. Peter Gellner, der Namensgeber der Kanzlei, setzt sich mit drei weiteren Fachänwälten für Medizinrecht seit mehr als 17 Jahren für das Wohl medizingeschädigter Patientinnen und Patienten ein. Als ausgewiesener Experte für ärztlich Kunstfehler und Fachbuchautor ist er gern gesehener Gast verschiedener Fernsehformate und zugleich 1. Vorsitzender der "Arbeitsgemeinschaft Patientenanwälte" und Geschäftsführer des Deutschen AnwaltsForums.
Die hohe Reputation, das Ansehen und der Erfolg der Kanzlei spiegelt sich auch in der Medizinpräsenz und in den außergerichtlichen und gerichtlichen Erfolgsbilanzen wider, die auf der Internetseite www.die.patientenanwaelte.com zu finden sind.

Schlimme Medikamentenverwechslung kostet junger Frau fast das Leben

Bei der 28- jährigen Patientin sollte in einer Bielefelder Klinik eine operative Gallenblasenentfernung vorgenommen werden.

Zur Einleitung der Narkose sollte die Patientin das Beruhigungsmittel "Midazolam" erhalten. Die zuständige Ärztin verwechselte jedoch zwei Medikamentenflaschen und gab der Patientin stattdessen das Muskelrelaxans "Nimbex". Die Patientin merkte bei vollem Bewusstsein, wie sie sich nach und nach nicht mehr bewegen und nicht mehr atmen konnte.

Es war letztlich nur dem Zufall zu verdanken, dass die Patientin nicht verstorben ist, da ein zufällig hinzugekommener Arzt bemerkte, was geschehen war, und eine Katastrophe verhinderte. Die Patientin leidet infolge dieser Vorfälle bis zum heutigen Tage und auf unabsehbare Zeit körperlich und psychisch massiv.

Sollte die Haftpflichtversicherung des Klinikums keine angemessene Schadenregulierung vornehmen, wird der Klinikträger gerichtlich haftbar gemacht werden müssen.

 

Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.