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Recht/Gesetz

AGG Seminare - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Schulungen in Betrieben und Behörden vor Ort

AGG-Seminare unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung. AGG-Seminare unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung.

Deutschlandweite Inhouse- Seminare zum AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) führt die Praktiker-Seminare GbR durch. Der Dozent kommt in den Betrieb bzw. in die Dienststelle.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz brachte viele Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. In diesen Seminaren werden die Regelungen zur Verhinderung arbeitsrechtlicher Diskriminierungen nach dem AGG vermittelt, die Rechtsfolgen bei Verstössen, und Grundlagen zur praktischen Umsetzung des AGG. Gleichzeitig erfolgt ein Austausch über bereits gemachte Erfahrungen mit dem AGG und den sich bei der Umsetzung gezeigten Schwierigkeiten und Zweifelsfragen.

Siehe auch unsere Websites ...

http://www.praktiker-seminare.com/170801.html und

https://www.pinterest.de/praktikerseminare/seminare-f%C3%BCr-den-personalrat-und-betriebsrat/

Zu beachten ist, daß alle Arbeitgeber nach dem AGG verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter zum AGG zu schulen (ausnahmslos). Ein Pflichtverstoss hier kann sich schnell in einem Arbeitsgerichtsprozess, auch wenn es dabei um einen andersgearteten -vermeintlichen- Verstoss gegen das AGG geht, nachteilig auswirken.

Die Inhalte der Schulung :

- Der Anwendungsbereich des AGG

- Die geschützten Personengruppen

- Das Benachteiligungsverbot nach dem AGG

- Die Diskriminierungsmerkmale

- Unmittelbare Diskriminierung

- Mittelbare Diskriminierung

- Belästigung / sexuelle Belästigung

- Zulässige Ungleichbehandlungen, u.a. ....

- bei Stellenausschreibungen

- bei Kündigungen

- Rechtsfolgen bei Verstössen gegen Benachteiligungsverbote

- Die Beschwerde und ihre Behandlung

- Zur Haftung des Arbeitgebers

- Schmerzensgeld und Schadensersatz

- Das Recht der Leistungsverweigerung

- Weitere Schutzvorschriften gegen Diskriminierung

- Zur Beweislastproblematik

- Handlungsmöglichkeiten ....

- seitens des Betriebsrats und des Personalrats

- für Verbände

- Die Bedeutung der Antidiskriminierungsstelle

- Organisationspflichten des Arbeitgebers

- Vorbeugende Massnahmen

 

Arbeitgeber Behörden

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