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Die Wahl des Rechtsanwaltes- auch eine Frage des Vertrauens

War es früher noch der Pfarrer, dem die Menschen häufig ihr Leid geklagt haben, so ist es heute auch immer häufiger der Anwalt, der Ansprechpartner auch für persönliche Sorgen und Nöte wird.

Die Welt in der wir Leben wird immer "regulierter". Das soll heißen, der Gesetzgeber ist stets bemüht, die verschiedenen Lebensbereiche zu regulieren. Dies geschieht selbstverständlich zum Wohl der Bürger, führt aber auch zwangsläufig dazu, dass der nicht rechtskundige Bürger den Durchblick verliert und nicht selten die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen muss. Nahezu jeder Bürger hat in seinem Leben irgendwann die Hilfe eines Rechtsanwaltes benötigt. Sei es bei einer Scheidung oder sei es im Rahmen eines Erbfalles durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Erbrecht gewesen. Immer stellt sich dabei auch die Vertrauensfrage. Denn häufig ist die Leistung des Rechtsanwaltes keine reine Dienstleistung, sondern auch die persönliche Basis muss stimmen. In manchen Verfahren kann es sein, dass einen der Rechtsanwalt über Jahre begleitet. Es ist daher zu empfehlen, sich vor der Entscheidung für einen Rechtsanwalt zunächst von diesem beraten zu lassen. Die Beratungsgebühr, die vorab zu klären ist, bei einem Verbraucher gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz aber 190 € zzgl. MwSt. nicht übersteigen darf, wird regelmäßig später auch auf die Gebühr angerechnet, die bei einer Vertretung durch den Rechtsanwalt besteht. Gerade bei Rechtstreitigkeiten von großer Bedeutung lohnt sich diese Investition häufig. Wenn Sie weitere Informationen über Rechtsanwälte für Erbrecht in Moers haben möchten, können Sie sich auch in gängigen Branchenbüchern einen Überblick verschaffen.

 

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