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Ingenieurwesen

Exklusiver Handlungsleitfaden zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf Bau- und Planerverträge

Arbeiter auf einer Baustelle; Foto: Pexels Arbeiter auf einer Baustelle; Foto: Pexels

Prüfen Sie anhand unseres Corona-Leitfadens die Bewertungskriterien für Bauzeitnachträge nach VOB/B oder BGB Bauvertragsrecht.

Seit Mitte Februar 2020 werden Probleme im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie auf Baustellen, in Planungsbüros und bei den Bauherren erkennbar. Hierfür haben wir exklusiv einen "Leitfaden mit Handlungsempfehlungen für Baubeteiligte zum Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Krise zur wirtschaftlichen Abwicklung von Bauprojekten" erstellt.

Wir stellen Ihnen den Corona-Leitfaden auf unserer Website kostenlos zur Verfügung. Damit können Sie als Auftraggeber, Auftragnehmer oder Planer interessensgerechte Streitlösungen bei Nachtragsverhandlungen entwickeln und berechtigte Ansprüche sichern. Erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen zur Prüfung von Bauablaufstörungen und Bauzeitverlängerungen, Behinderungen und Bauzeitnachträgen in der Corona-Krise. Denn ohne Baudokumentation kein Geld - dieser Grundsatz gilt mit und ohne Corona.

Wenn anstehende Arbeiten nicht oder in geringerem Umfang erbracht werden können, müssen die Betroffenen unverzüglich informiert werden. Unternehmer müssen anzeigen, wann, wo und warum welche Arbeiten nach dem geplanten Bauablauf nicht durchgeführt werden können. Zusätzlich muss festgestellt werden, welche Produktionsmittel während des Annahmeverzugs des Auftraggebers nicht wie vorgesehen eingesetzt werden können.

Eine Checkliste und bewährte Berechnungsgrundlagen ergänzen das Dokument. Sie erkennen, ob Ansprüche aus Bauzeitverzögerungen, Entschädigungsansprüche und Mehrkosten wirklich auf die Auswirkungen der Corona-Krise zurückzuführen sind. Außerdem erfahren Sie, was unter höhere Gewalt fällt und was zumutbare Aufwendungen sind.

Die Ausarbeitung soll dazu beitragen, die durch COVID-19 bedingten Entschädigungsansprüche zu bewältigen. Projektverantwortliche erhalten so die Möglichkeit, als Streitlöser rechtzeitig tragfähige Abwägungsentscheidungen sowie tragfähige Nachtragsvereinbarungen zu treffen.

Bei Konflikten beraten wir Sie persönlich als Streitlöser.

 

Auswirken

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