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Neues Verkaufsprospekt der Nova Sedes eG erhält Billigung durch BaFin

Prospekt der Nova Sedes: von der BaFin gebilligt Prospekt der Nova Sedes: von der BaFin gebilligt

Wohnungsgenossenschaft Nova Sedes erhält die Billigung ihres Verkaufsprospektesdurch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die Wohnungsgenossenschaft Nova Sedes hat durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Billigung ihres Verkaufsprospektes gemäß Vermögensanlagengesetz erhalten. Damit ist die Nova Sedes eG die erste Genossenschaft in Deutschland mit einer solchen Billigung. Darüber hinaus wurde auch das dazugehörige Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) durch die BaFin gestattet.
Der Prospekt umfasst alle Aspekte beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen der Nova Sedes eG. Eine hohe Transparenz für Anleger und Mitglieder der Genossenschaft war der Antrieb für den aufgelegten Prospekt, der die Anlagestrategie, die Anlagepolitik, die Anlageobjekte, Risiken, Kosten und Provisionen offen darlegt. 
Mit dem Prospekt geht auch ein testierter Jahresabschluss einher, der die besonderen Anforderungen gemäß dem Vermögensanlagengesetz erfüllt sowie ein aufgestellter Lagebericht. Damit geht die Nova Sedes einen weiteren Schritt über die Regulierungen für kleine Genossenschaften hinaus. 

Die Nova Sedes entschied sich zu diesem Schritt, weil sie Transparenz und Verbraucherschutz betonen möchte. "Die Maßnahme sollte nicht einfach nur ein weiteres Alleinstellungsmerkmal für unsere Genossenschaft sein. Wir wollen mit dem Prospekt ein Signal in Richtung Verbraucherschutz und Transparenz für unsere Mitglieder setzten und alle Informationen für unsere Mitglieder übersichtlich aufzubereiten. Und unseren Vertriebspartnern wollten wir damit die rechtliche Sicherheit des Mitvertriebs geben. Das ist einzigartig," sagt G. Hackl, Vorsitzender der Wohnungsbaugenossenschaft.

"Im Rahmen der Billigung hatten wir eine 206 Punkte umfassende Überkreuz-Checkliste abzuarbeiten und mussten die Prämissen einer eingetragenen Genossenschaft im Einklang mit dem Vermögensanlagengesetz bringen. Da es noch keinen Verkaufsprospekt für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen gab, der von der BaFin gebilligt wurde, haben wir damit einen Präzedenzfall geschaffen und Neuland betreten, als Dienstleistung für unsere Mitglieder und die, die es noch werden wollen," erklärt Gunnar Hackl weiter.

 

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