Kündigung des Mietverhältnisses - wann es für den Mieter 2017 teuer werden kann
16. Februar 2017
Aigner Immobilien informiert über Eigenbedarf, Kündigungsfristen und Mietnachzahlungen
Ist die Kündigung wegen Eigenbedarf rechtmäßig, aber weigert sich der Mieter auszuziehen, kann es ab 2017 teuer für ihn werden: Er muss künftig mit einer hohen Mietnachzahlung rechnen. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 17/16) entschieden, dass der Vermieter nach verstrichener Frist die ortsübliche Miete ansetzen darf. "Maßgeblich ist dabei allerdings die Miete, die der Vermieter bei einer Neuvermietung verlangen könnte. Zögert ein Mieter also die Räumung der Wohnung hinaus, muss er vor allem in den Metropolregionen eine deutlich höhere Miete zahlen, mit der er vorher vielleicht nicht gerechnet hat", sagt Thomas Aigner, der Geschäftsführer des Maklerunternehmens Aigner Immobilien GmbH. Ob der Eigenbedarfsanspruch gerechtfertigt ist, sollten Vermieter und Mieter im Einzelfall prüfen und sich gegebenenfalls beraten lassen.
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