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Stichtag 31. Dezember 2020 für Kaminbesitzer ist nahe

Die Firma Kachelofen- und Luftheizungsbau Breuer ist ein Meisterbetrieb mit Tradition. Die Firma Kachelofen- und Luftheizungsbau Breuer ist ein Meisterbetrieb mit Tradition.

Der Gesetzgeber verschärft die Grenzwerte beim Schadstoffausstoß bei Öfen und Kaminen. Daher müssen viele Systeme modernisiert werden. Eine wichtige Frist endet am 31. Dezember 2020.

Kamine und Kachelöfen stehen für wohlige Wärme, ein prasselndes Feuer und Behaglichkeit in den eigenen vier Wänden. Kein Wunder also, dass die Deutschen ihre mit Holz betriebenen Feuerstätten lieben. Rund elf Millionen solcher Systeme sind hierzulande zu finden, also rund in jedem vierten Haushalt. Die Betreiber erfreuen sich dabei auch an einer interessanten Möglichkeit, mit viel weniger Aufwand das Haus zu heizen und dabei noch etwas Gutes für die Umwelt zu tun.

"Als CO2-neutrale Heizsysteme leisten moderne Kachelöfen, Heizkamine, Kamine oder Kaminöfen, die den neuesten Umweltstandards entsprechen, einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz. Denn der erneuerbare Energieträger Holz reduziert CO2-Emissionen und spart fossile Brennstoffe. Neue Holzfeuerungen verursachen bis zu 85 Prozent weniger Emissionen als viele Geräte, die noch im vergangenen Jahrhundert für wohlige Wärme in den Wohnräumen sorgten. Dank ihrer modernen Verbrennungstechnik arbeiten sie effizienter, mit höheren Wirkungsgraden und verbrauchen weniger Brennholz", sagt Marcus Breuer, Ofen- und Kaminbaumeister und Inhaber des Familienunternehmens Kachelöfen Breuer aus Viersen, das mittlerweile auch eine Niederlassung in Heimbach in der Eifel unterhält (www.kacheloefen-breuer.de).

Aber, betont der anerkannte Handwerksunternehmer: Das gelte eben nur für neue Systeme. Denn viele alte Systeme überschreiten die festgelegten Grenzwerte. "Der Hintergrund: Bei der Verbrennung von Holz entsteht auch Feinstaub, der als umwelt- und gesundheitsgefährdend eingestuft wird. Unzulässig ist ein Ausstoß von mehr als 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. Daher hat sich der Gesetzgeber daran gemacht, neue regulatorische Regeln zu schaffen, die für viele Kaminbesitzer nachteilig sind."

Das bedeutet: Um diese Grenzwerte nicht zu überschreiten und den Schadstoffausstoß der Öfen in Deutschland und damit die allgemeine Umweltbelastung zu reduzieren, dürfen seit dem 1. Januar 2015 zahlreiche alte Kamin- und Kachelöfen in der bisherigen Form nicht mehr betrieben werden. Das besagt die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (kurz: 1. BImSchV), die den Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen alter Öfen strenge Grenzen setzt. Daher müssen alle Systeme modernisiert werden, die die Grenzwerte nicht erfüllen, mit moderner Technik (Heizeinsatz oder Filter) nachgerüstet oder eben ausgetauscht werden.

Es gelten dabei folgende Vorschriften: Bis 31. Dezember 2020 müssen die Baujahre 1985 bis 1994 und bis 31. Dezember 2021 die Baujahre 1995 bis 2010 nachweislich modernisiert werden. "Das bedeutet, dass die Zeit drängt und Kaminbesitzer nicht mehr allzu lange warten sollten, um den Austausch vorzunehmen. Der Gesetzgeber ist nicht zu Späßen aufgelegt. Wer seine Feuerstelle illegal betreibt, begeht kein Kavaliersdelikt und kann richtig teuer werden. Die Strafen für den illegalen Betrieb sind drakonisch und können bis zu 25.000 Euro betragen", warnt Marcus Breuer.

Er stellt heraus, dass Besitzer von Kaminen und Öfen am Typenschild Art und Modell ablesen können. Mit diesen Angaben können sie dann auf der Webseite des Industrieverbandes Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. www.cert.hki-online.de prüfen, ob und wann die Modernisierung der Anlage notwendig ist. Wichtig: Das dürfe nur ein anerkannter Ofenbau-Meisterbetrieb tun, der in die Handwerksrolle eingetragen ist. Über die ausgeführten Arbeiten ist vom Meisterbetrieb eine Fachunternehmererklärung auszustellen. Bei der Maßnahme wird, kurz gesagt, der Heizeinsatz gegen ein neues Modell ausgetauscht und an die neuen Bedingungen angepasst. Das ist in der Regel innerhalb einiger Stunden erledigt.

Besitzer einer neueren, emissionsarmen Feuerstätte, die nach dem 1. Januar 2015 eingebaut worden seien, müssten übrigens nichts unternehmen, denn sie erfüllten die verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV. Der Betrieb dieses Gerätes sei sogar an Tagen mit Feinstaubalarm, wie sie in manchen Städten eingeführt worden sind, erlaubt.

 

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