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Arbeitsschutz zum Hochdruckwasserstrahlen auf den Punkt gebracht

Arbeitsschutz zum Hochdruckwasserstrahlen auf den Punkt gebracht Arbeitsschutz zum Hochdruckwasserstrahlen auf den Punkt gebracht

Im Infopaper"Hochdruckwasserstrahl im Arbeitsschutz - Schützen Sie sich und ihre Mitarbeiter" fasst DEHN die aktuelle Rechtslage übersichtlich zusammen.

Die 12-seitige Informationsschrift erklärt die Zusammenhänge und schlägt den Bogen von den grundlegenden Rahmenbedingungen deutscher und europäischer Gesetzgebung bis hin zu den Regeln der Berufsgenossenschaften und europäischen Arbeitsschutz-Normen. Im Mittelpunkt stehen die Umsetzung im Betrieb und die Folgen bei Verstößen für den Unternehmer oder Arbeitssicherheitsbeauftragten.
Seitdem die EU-PSA-Richtlinie im April 2018 zur EU-Verordnung geworden ist, ist die persönliche Schutzausrüstung bei Hochdruckwasserstrahlen in Kategorie III (hoher Risikofaktor) fest verankert. Doch das ist nur eine der vielen geltenden Vorschriften.
"Arbeitsschutz ist schon im Grundgesetz verankert und wird bis in die einzelnen Regeln der Gesetzlichen Unfallversicherung hinein immer konkreter. Für den einzelnen Unternehmer ist das nahezu unüberschaubar. Das DEHN-Infopaper fasst alle geltenden Vorschriften zusammen und gibt Tipps zur betrieblichen Umsetzung. Gerade bei der Arbeit mit Hochdruckreinigern wird der Arbeitsschutz oft vernachlässigt. Dabei ist die Rechtslage klar: Ab einem Wasserdruck von 250 bar ist der Unternehmer in der Pflicht, über den Nässeschutz hinaus, besondere Körperschutzmaßnahmen zu ergreifen", erklärt Rainer Ziehmer, Verantwortlicher im Geschäftsfeld Arbeitsschutz bei DEHN.

Beim Hochdruckwasserstrahlen geht die Gefahr vom Wasserstrahl aus. Der mit einem Druck bis zu 1.000 bar austretende Wasserstrahl hat eine gefährliche Schneidwirkung. Abgetrennte Gliedmaßen oder andere schwere, sogar tödliche Verletzungen können beim Auftreffen auf den ungeschützten Körper die Folge sein. Auch können eingesetzte Reinigungsmittel oder Stoffe aus der Umwelt in die Wunden gelangen und kleinere Verletzungen zu folgenschweren Arbeitsunfällen werden lassen. Nicht umsonst kommt die berufsgenossenschaftliche Regel DGUV 100-500 zu der Aussage, dass ab 250 bar Wasserdruck ein einfacher Nässeschutz nicht mehr ausreicht, sondern zusätzliche Körperschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Schutz gegen Hochdruckwasserstrahlen und umfassende Arbeitssicherheit für den Anwender bieten z. B. Schutzanzüge, zusammen mit Helm, Visier und Kapselgehörschutz.
Das Infopaper ist kostenfrei erhältlich unter: http://bit.ly/psa-infopaper

 

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