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Legionellenprüfung – Untersuchungspflicht für Immobilienbesitzer

Mehrfamilienhäuser müssen ihr Warmwassersystem bis zum 31.12.2013 prüfen lassen.

AktuelleInformationen und Hilfe zu der gesetzlich vorgeschriebenen
Legionellenprüfung finden sie auf dem Portal Legionellenpruefung.org.

Um die Gefahr der Legionellen zu bannen, waren zunächst Schulen, Krankenhäuser, Schwimmbädern und Hotels verpflichtet ihr Wasser untersuchen zu lassen. Das Gesetz wurde geändert und auf vermietete Immobilien ausgeweitet. Darunter fallen nun Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten, mit einem Boilervolumen von mehr als 400 Liter oder bei einem Leitungsvolumen von mehr als 3 Liter in der Hausinstallation. Sie müssen nun regelmäßig einer Legionellenprüfung unterzogen werden. Da nur akkreditierte Labore prüfen dürfen und auch die Probenehmer zertifiziert sein müssen, hilft das Internet Portal Legionellenpruefung.org ein Labor in der Nähe zu finden. Wird der Grenzwert von 100 KBE/100 ml nicht überschritten, ist eine erneute Prüfung erst in drei Jahren erforderlich.

Was passiert, wenn der Grenzwert überschritten wird?

Bei einer geringen Konzentration erneute Prüfung nach vier Wochen.
Bei einer mittleren Konzentration wird eine Sanierung angeraten, muss
aber nicht sofort erfolgen. Bei einer hohen Konzentration ist eine sofortige Sanierung erforderlich
Bei einer sehr hohen Konzentration wird die Anlage sofort gesperrt und
erst nach der Sanierung wieder frei gegeben. Zu den einfachen Sanierungsmaßnahmen zählen zum einen die thermische Desinfektion (Hochsetzen der Temperatur im Warmwasserbereiter und spülen
der Leitungen) und zum anderen der Einsatz von chemischen Desinfektionsmitteln. Sollten damit die Konzentration der Legionellen nicht unter den Grenzwert (100 KBE/100ml) sinken, müssen eventuell auch baulichen Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Bei der Suche nach der richtigen Art der Desinfektion ist ihnen das Portal legionellenpruefung.org gerne behilflich.

 

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