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Gründungszuschuss und die Reise nach Jerusalem

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Vom Sinn und Unsinn staatlicher Förderprogramme

Michael Colverson ist Unternehmensberater bei der balance your brain Coaching & Beratung GmbH in Dormagen. Als Berater mit dem Schwerpunkt Existenzgründung- und Festigung haben sich aus seiner Sicht die Voraussetzungen für eine Existenzgründung merklich verschlechtert.
Im Verlauf diesen Jahres haben sich für Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit gründen wollen, einschneidende Veränderungen ergeben. Der Zugang zum Gründerzuschuss wurde zum Ende des Jahres 2011 erheblich erschwert. Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet jetzt von Fall zu Fall, ob sie einem Antrag auf Gründerzuschuss zustimmt oder nicht. Aus der Sicht von Michael Colverson war das an sich nicht einmal mehr eine unbedingt schlechte Nachricht. Somit würde, aus Sicht des Beraters, schon im Vorfeld die Spreu vom Weizen getrennt. Dieser Denkweise unterlag Michael Colverson noch Mitte des letzten Jahres, als die Veränderungen bekannt wurden. Zwischenzeitlich hat sich seine Meinung hierzu jedoch geändert. Fakt ist, dass Gründer mit durchaus vielversprechenden Unternehmenskonzepten den Schritt nicht wagen. Das hängt vor allem damit zusammen, dass der Gründungswillige mit seinem Antrag auf Gründerzuschuss zunächst einmal in einem „Luftleeren Raum“ steht. Mit Antragstellung erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dann verbleiben in der Regel mindestens zwei bis drei Wochen, bis der Antragsteller einen Bescheid erhält. Fällt dieser Bescheid negativ aus, ist der Antragsteller genötigt, sein Gewerbe wieder ab zu melden und erneut einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Die wenigsten können den Sprung in die Selbständigkeit aus eigenen Mitteln bestreiten. Somit bleiben aus Angst vor der Ungewissheit viele Gründungsvorhaben auf der Strecke.
Hier wäre eine Reform hinsichtlich der Handhabung durch die Agentur für Arbeit wünschenswert. Es muss möglich sein, ein Gründungsvorhaben in einer entsprechenden Vorinstanz zu prüfen, um dem zukünftigen Gründer zumindest einen Hinweis durch die Agentur zu geben.
Die Sicht der Agentur für Arbeit, dass viele willigen Antragsteller auf einen Gründerzuschuss gute Vermittlungschancen im ersten Arbeitsmarkt haben ist aus Sicht von Michael Colverson reines Wunschdenken oder Desinformation. Die wirtschaftliche Lage sieht in Wahrheit ganz anders aus. Deutschland rangiert auf der Liste der Niedriglohnländer in Europa mit an oberster Stelle. Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einem Stundenlohn von durchschnittlich Euro 8,00 führt dazu, dass die meisten arbeitswilligen sich zwar von der Agentur für Arbeit lösen können, im Gegenzug dann aber gezwungen werden, mittels Hartz IV aufzustocken. Das ganze endet irgendwo in einem Spiel der Statistiken.
Selbst wenn ein Existenzgründer sein Gründungsvorhaben ohne Gründerzuschuss realisieren könnte, ergeben sich weitere Benachteiligungen für ihn. Ohne einen Bewilligungsbescheid durch die Agentur für Arbeit oder auch das Job Center kann der Gründer die extrem günstigen Förderungsmöglichkeiten für dringend notwendige Beratungsleistungen nicht in Anspruch nehmen. Das alles wirkt so, als wenn man dem Esel, auf dem man sitzt mit der Angelroute die Karotte vor die Nase hält um ihn zum Laufen anzuregen. Michael Colverson ist gespannt, welche Schildbürgerstreiche uns gerade in Bezug auf die aktuelle wirtschaftliche Lage noch erwarten.

 

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