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IfKom: Datenschutz und öffentliche Sicherheit sind keine Gegensätze

Der Zugriff auf persönliche Daten wird häufig mit der Erhöhung der öffentlichen Sicherheit begründet. Nach Auffassung der IfKom müssen dabei Datenschutz und Sicherheit nicht immer Gegensätze sein.

Häufig wird der Zugriff auf persönliche Daten mit der Erhöhung der öffentlichen Sicherheit begründet. Dabei müssen Datenschutz und Sicherheit nach Auffassung der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) nicht immer Gegensätze sein. Allerdings ist die Bevölkerung in dieser Frage eher gespalten. Einer aktuellen YouGov-Umfrage zufolge sprechen sich 40 Prozent für mehr öffentliche Sicherheit aus, auch wenn dies die Privatsphäre einschränkt. 36 Prozent befürworten jedoch mehr Privatsphäre, auch wenn dies weniger öffentliche Sicherheit bedeutet. Die IfKom appellieren an die Politik und an die Sicherheitsbehörden, stärker für ein "sowohl als auch" einzutreten.
Aus Anlass des Europäischen Datenschutztages am 28. Januar stellen die Datenschutzbeauftragten in Deutschland die Frage der digitalen Souveränität in den Zusammenhang mit den aktuellen Datenschutz-Grundlagen. So tritt am 28. Mai das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft, das aufgrund der Europäischen Datenschutzgrundverordnung erforderlich ist. Die Datenschutzvorschriften sind nun europaweit weitgehend harmonisiert. Zum Teil sind die Regelungen sowie die Sanktionen verschärft worden. Datensparsamkeit, Datenvermeidung und Zweckbindung gehören weiterhin zu den Prinzipien des Datenschutzes.
Auf der anderen Seite nutzen deutsche Sicherheitsbehörden vermehrt Handydaten, um Verdächtige ausfindig zu machen, indem sehr viel mehr sogenannte stille SMS versandt werden, um Personen zu orten. Auch bei Funkzellenabfragen ist die Überwachung nach Angaben der Bundesregierung ausgedehnt worden. Dabei werden alle Mobilfunknummern erfasst, die in einem bestimmten Zeitraum in einer bestimmten Funkzelle eingebucht waren. Ebenso ist von einer Erhöhung der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen die Rede.
Für die IfKom ist die Nutzung technischer Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit durchaus legitim, wenn die Sicherheitsbehörden vom Gesetzgeber die notwendigen Rahmenbedingungen vorgeschrieben bekommen und sich auch daran halten. Beispielsweise sind die Vorschriften zur Videoüberwachung im neuen Bundesdatenschutzgesetz erweitert worden. Die Bevölkerung darf jedoch nicht das Gefühl bekommen, den Überwachungen hilf- und schutzlos ausgeliefert zu sein. Dazu gehört auch ein transparenter Umgang des Staates mit den durchgeführten Maßnahmen.
Um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrzunehmen, müssen Bürgerinnen und Bürger ausreichend informiert sein und ein Grundverständnis technischer Zusammenhänge besitzen. Diesen Bildungsauftrag, der sich nur selten in einem Curriculum findet, müssen Schulen, Hochschulen und auch Unternehmen und Medien wahrnehmen, damit sich daraus die viel zitierte digitale Souveränität entwickeln kann. Der kürzlich veröffentlichte D21-Digital-Index zeigt, dass immer noch ein Viertel der Bevölkerung - und damit 16 Millionen Menschen - zu den digital Abseitsstehenden gehört. Hier besteht noch erheblicher Nachholbedarf, damit diese Menschen in stärkerem Umfang von der digitalen Welt partizipieren und damit zukünftig Datenschutz und Sicherheit nicht als Gegensätze gesehen werden.

 

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