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Buchhaltungsservice muss nicht teuer sein - aber professionell

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In Deutschland gibt es viele sog. Buchhaltungdienstleister. Die einen sind reine „Bucher“ und „Kontierer“.

Andere wiederum verstehen unter Buchhaltungsservice mehr als nur das buchen und kontieren laufender Geschäftsvorfälle. Die richtige Wahl zu treffen gleicht hier manchmal einem Lotteriespiel.

Und wenn man sich erst mal durch den Dschungel der verschiedenen Buchhaltungs- und Buchführungsdienstleistungen der einzelnen Anbieter gesucht hat, stellt sich die nicht minder wichtige, aber umso schwerer zu beantwortende Frage der Kosten für eine derartige Dienstleistung.

Im Grunde gibt es drei Arten der Abrechnung mit einem externen Buchhaltungsservicesunternehmen.

1. nach Anzahl der Belege
2. auf pauschaler Stundensatz/Honorarbasis
3. nach Wertgebührtabelle

Der überwiegende Teil der in Deutschland tätigen Buchhaltungsservicedienstleister rechnet im Bereich Finanzbuchhaltung nach der Anzahl der Belege ab. Die Preise beginnen bei 0,55 € je Buchungsbeleg und gehen rauf bis zu über 1,--€ je Beleg. Abhängig ist dies u.a. vom Volumen (Anzahl der Belege) und Bearbeitungsgrad der zu buchenden Belege, d.h. sind die Belege bereits vorsortiert oder vorkontiert, oder doch unsortiert oder nur als „Loseblattsammlung“ vorhanden.

Generell kann man sagen, das, je buchhaltungsadäquater (sortiert, kontiert etc.) die Belege dem Buchhaltungsdienstleister übergeben werden, umso günstiger sind die Preise. Auch ist die Tatsache ob es sich um Papierbelege oder digitalisierte Belege handelt bei der Preisgestaltung nicht unerheblich. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten die mtl. Kosten für ein Buchhaltungsserviceunternehmen zu senken, indem man über bestimmte Volumina verhandelt oder sog. Rabatt (Kick-Back Vereinbarungen) abschließt.

Einige Buchhaltungsdienstleister auch auf pauschaler Stundensatz / Honorarbasis ab. Die Bandbreite reicht von 25,--€ je Std. bis zu einem Stundensatz von 60,--€. Die Entscheidung hierüber hängt von vielen, meist individuellen Faktoren, des Auftraggebers ab.

Und schließlich gibt es die dritte Gruppe der Dienstleister, die analog einem Steuerberater nach der sog. Wertgebührtabelle abrechnet. Unabhängig von der Anzahl der zu buchenden Belege werden hier die Gebühren von 1/10 bis 10/10 einer bestimmten Wertgebührtabelle für Buchhaltungsservices abgerechnet. Die Wertgebührtabelle geht hier i.d.R. vom Umsatz des Auftraggebers/Unternehmens aus.

MWS-Buchhaltungsservice aus Tutzing ist einer der wenigen externen Dienstleister, der neben den drei Möglichkeiten noch weitere Abrechnungsmodalitäten seinen Auftraggebern anbietet wie z.B. „temporäre oder Vor-Ort-Buchhaltung“. Interessant sind die sog. Pauschaltarife BuhaPlus. Hier können Mandanten zwischen drei besonders günstigen Spartarifen wählen, BuhaPlus compact, BuhaPlus standard, BuhaPlus comfort und Zeit und Geld sparen durch Pauschaltarife bei der Buchführung.

Weitere Informationen zu den Buchhaltungsservices, Pauschal- oder Spartarifen und Preisstaffelungen unter http://www.mws-buchhaltungsservice.de/spartarife-1/

 

Kosten Preise

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