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Auch Lampen sind E-Schrott - Praktische Tipps zum Licht-Recycling am E-Waste-Day

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Der diesjährige internationale E-Waste-Day am 14. Oktober lenkt die Aufmerksamkeit auf den unsichtbaren Elektroschrott.

Damit sind elektronische Geräte, die von Verbraucher*innen oft nicht als Elektroschrott wahrgenommen werden, wie tragbare Gesundheitsgeräte und LED- oder Energiesparlampen, gemeint. Diese gehören nicht in den Hausmüll, da sie elektronische Bauteile enthalten und damit unter das ElektroG fallen. Verbraucher*innen müssen die Leuchtmittel aus dem Altgerät entfernen und die alte Lampe zur nächsten Sammelstelle bringen: www.sammelstellensuche.de

Nach Angaben der Vereinten Nationen werden im Jahr 2023 weltweit 8 kg Elektroschrott pro Person anfallen. Das bedeutet, dass in einem Jahr 61,3 Millionen Tonnen Elektroschrott weggeworfen werden. Europa ist zwar weltweit führend beim Recycling von Elektroschrott, aber nur 54 % des Elektroschrotts werden offiziell als gesammelt und recycelt gemeldet.

Wohin mit der alten Lampe oder dem defekten Elektrogerät?
Ausgediente LED- und Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll, denn sie enthalten elektronische Bauteile und fallen damit unter das "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten", kurz ElektroG. Lässt sich ein Elektrogerät nicht mehr reparieren oder ist die Lampe tatsächlich kaputt, sollten Verbraucher*innen sie einer fachgerechten Entsorgung zuführen, z.B. durch die Abgabe auf dem Wertstoffhof oder im Handel.
Die illegale Entsorgung von Elektroaltgeräten wird mit einem Bußgeld geahndet. Mit der Eingabe der Postleitzahl oder des Ortes finden Verbraucher*innen unter www.sammelstellensuche.de ihre Sammelstelle für Altlampen in der Nähe.

 

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