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Fußball-EM: Jubel, Trubel, Trouble

Gemeinsam den Fußball feiern, macht mehr Spaß. Wer aber in der Nachtruhezeit zu laut feiert, dem kann Ärger drohen. Gemeinsam den Fußball feiern, macht mehr Spaß. Wer aber in der Nachtruhezeit zu laut feiert, dem kann Ärger drohen.

Deutsche Fußballfreunde haben bei der Europameisterschaft 2012 bislang jede Menge Grund zum Jubeln, aber Vorsicht! Lauten Fans, die die Nachtruhe der Nachbarn stören, kann Ärger drohen.

Die Fußball-EM 2012 zieht im ganzen Land wieder Tausende Fans zum Public Viewing. Gemeinsam feiert es sich eben einfach schöner. Weil einige Spiele um 20.45 Uhr beginnen, kann lauten Fans Ärger drohen. Denn eigentlich ist die Nachtruhe ab 22 Uhr und damit schon längst vor dem Schlusspfiff einzuhalten.

In den letzten Jahren wurde von der Bundesregierung für WM und EM eine Ausnahmegenehmigung für die Zeit des Fußballturniers erteilt, sodass Fans auch nach 22 Uhr noch feiern und jubeln durften. Aber zur Fußball-EM 2012 ist keine solche Ausnahmegenehmigung vorgesehen.

Damit die Freude an dem Fußballfest nicht geschmälert wird, haben einige Bundesländer Ausnahmegenehmigungen für die Zeit nach 23 Uhr erteilt. Fußballfans in Hessen und im Saarland dürfen bis 1 Uhr nachts unbeschwert feiern.

Aber nicht alle Bundesländer und Kommunen drücken ein Auge zu. In Bayern beispielsweise gibt es vom Land keine Ausnahmegenehmigung. Es liegt daher an den Kommunen, ob und wie sie jubelnden Fußballfans den Vorzug vor der allgemeinen Nachtruhe geben.

Die Stadt Nürnberg macht grundsätzlich keine Ausnahme für das gesamte Stadtgebiet. Eine Ausnahme hat das Ordnungsamt nur für das offizielle Public Viewing an der Wöhrder Wiese erteilt. In Gaststätten und Biergärten kommt es nicht nur darauf an, ob sie die Fernsehübertragung genehmigt bekommen sondern auch, welche Ruhezeiten gemäß ihrer Gaststättenkonzession einzuhalten sind.

Fußballfans sollten sich daher zunächst erkundigen, ob in ihrer Region eine Ausnahmegenehmigung für die EM gilt. Gibt es diese nicht, sollte man nach 22 Uhr bei aller Feierstimmung die allgemeine Nachtruhe beachten und auf die Nachbarn Rücksicht nehmen. Denn wer es mit dem Lärm übertreibt, muss mit einem Besuch der Polizei und mit einem Bußgeld rechnen.

Rücksicht nehmen ist aber in jedem Fall besser, als sich die Fußballlaune verderben zu lassen. Wenn die Lärmschutzvorschriften auch kein Grund zur Freude sind, bleibt der Fangemeinde immer noch eine Hoffnung: Hauptsache unsere Elf gibt Anlass zum Jubeln.

Das Redaktionsteam von anwalt.de wünscht allen Fußballfans auch weiterhin viel Spaß bei der EM 2012!

 

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