Aktuelle Pressemitteilungen

Recht/Gesetz

Deutschsprachige Rechtsanwältin Monika Osińska-Majchrzak für Inkasse in Polen

inkasso-polen-anwalt.de inkasso-polen-anwalt.de

Stettin 28.02.2017. Rechtsanwältin adw. Monika Osinska-Majchrzak bietet eine komplette Unterstützung bei der Zwangsvollstreckung in Polen an.

Die Rechtsanwältin adw. Monika Osinska-Majchrzak, LL.M ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei Zwangsvollstreckungen in Polen auf der Grundlage deutscher Gerichtsurteile. Im Unterschied zu einer Zwangsvollstreckung hierzulande gibt es in Polen allerdings einige Unterschiede, die Sie als Gläubiger kennen sollten.

Zwangsvollstreckung aus deutschen Titeln

Bevor Sie ein Inkasso in Polen aus deutschen Titeln veranlassen können, müssen Sie zunächst eine Vollstreckungsklausel beantragen. Der erste Schritt, eine Geldforderung in Polen einzutreiben, ist immer die Übermittlung einer Zahlungsaufforderung an Ihren Schuldner. Die deutschsprachige, kompetente Rechtsanwältin adw. Monika Osinska-Majchrzak, LL.M garantiert Ihnen in jeder Phase des Inkassos eine professionelle Unterstützung. Bevor die erfahrene Rechtsanwältin eine Zwangsvollstreckung einleitet, verhandelt sie mit Ihrem Schuldner über die Rückzahlung. Sollten Sie weiterhin kein Geld erhalten, versendet die Anwältin Zahlungsaufforderungen.

Einleitung von einem Inkasso in Polen

Falls Ihr Schuldner immer noch nicht zahlt, erhebt Rechtsanwältin Monika Osinska-Majchrzak Klage bei einem polnischen Gericht und übergibt einem Gerichtsvollzieher Ihren Antrag auf Inkasso in Polen. Damit ein Inkasso in Polen wirksam wird, hängt von einer Vielzahl Faktoren ab. Am wichtigsten allerdings ist, dass Sie die Verschuldung komplett dokumentieren und dass Sie nachweisen können, dass sich der Schuldner im Zahlungsrückstand befindet. Die Beschaffung sämtlicher Unterlagen übernimmt in Ihrem Auftrag die deutsch und polnisch sprechende Rechtsanwältin Monika Osinska-Majchrzak. Dadurch sparen Sie sich viel Rennereien, Zeit und Geld. Sie benötigen weitere Informationen zum Inkasso in Polen? Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Monika Osinska-Majchrzak.

 

Geld Inkasso Zwangsvollstreckung

Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.