Die sogenannte Altautoverordnung erlegt dem Fahrzeughalter in Deutschland bei der Entsorgung seines Altfahrzeuges diverse Pflichten auf. Was gibt es hierbei konkret zu beachten?
Früher oder später kommt fast jeder Halter eines KFZ in diese Situation: Das alte Auto hat seinen Dienst getan, ist zu alt, hatte einen Unfall, Motorschaden oder kommt einfach nicht mehr durch den TÜV. Diverse Ankäufer machen mit Visitenkarten an den Fensterscheiben parkender Autos auf ihren Service des "Ankauf aller gebrauchter PKW" auf sich aufmerksam. Doch nicht immer sollten sich Fahrzeughalter hierauf verlassen, wenn sie ein altes Auto zu verschrotten haben, denn die Altautoverordnung regelt in Deutschland seit einigen Jahren ganz klar, wie Schrottautos vom Halter und vom Verwertungsbetrieb entsorgt werden müssen.Nur sogenannte "zertifizierte Demontagebetriebe" (§5 Abs. 3 der Altautoverordnung) dürfen heute noch eine professionelle Autoverwertung durchführen. Diese werden Eingangs überprüft und anschließend jährlich einmal auf die Einhaltung der Auflagen zum Arbeits- und Umweltschutz überprüft. Diese Betriebe gibt es heute in fast jeder größeren Stadt, doch sind sie nicht immer auf den ersten Blick von unseriösen Autoverwertern zu trennen. Spätestens bei der Abholung merken Fahrzeughalter dann, ob sie einen sogenannten Verwertungsnachweis erhalten, der nur von zertifizierten Betrieben ausgestellt werden darf.
Einen Service der kostenlosen Autoabholung und Autoverschrottung bieten zum Beispiel die Firmen Autoverwertung Frankfurt und Autoverwertung München in einigen der größten Städte Deutschlands an. Hier kann eine kostenlose Autoentsorgung einfach und bequem über eine Kundenhotline oder ein Anfrageformular bestellt werden. So sind Endkunden auf der sicheren Seite und können sich darauf verlassen, dass keine möglichen rechtlichen Konsequenzen durch eine unsachgemäße Autoverschrottung zu befürchten sind.
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