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Krankenhausreform – So nicht!

Foto: Klinikum Ingolstadt Foto: Klinikum Ingolstadt

Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juli 2015 in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (sog. Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) beraten.

Der Gesetzentwurf soll nach den Vorstellungen des Bundesministeriums für Gesundheit die Qualität der Krankenhausversorgung verbessern und für mehr Pflegekräfte am Krankenbett sorgen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Gleichsam durch die Hintertür verordnet uns das Gesetz allerdings massive finanzielle Kürzungen: So entspricht die Streichung des seit 2013 bestehenden Versorgungszuschlages von 500 Millionen € ab 2017 dem Abbau von etwa 10.000 Stellen.

Damit nicht genug. Das Gesetzespaket wird zu weiteren Erlös-Kürzungen führen, wegen sehr unklar formulierten Absenkungstatbeständen, wie Produktivitätssteigerungen, Fehlbehandlungsvermutungen oder ambulantem Verlagerungspotential. Sie werden in den bevorstehenden Verhandlungen mit den Kostenträgern wirksam. Weitere Kürzungen bei Leistungszuwächsen in 2016-2018 sowie hohe Fixkostendegressionsabschläge können von den Krankenkassen verlangt werden, was mit weiteren Millionenbeträgen zu Buche schlagen wird. Der Landesbasisfallwert soll weiter an den Bundesfallwert angeglichen werden. Die realen Lohnkostensteigerungen sind damit nach wie vor nicht gedeckt. Absenkungen bei Fallpauschalen, Qualitätsabschläge und Verschlechterung der Rahmenbedingungen für den Sicherstellungszuschlag sowie Rückzahlungen für Psychiatriestellen kommen hinzu.
Im Ganzen kommt durch das Gesetzespaket auf die Krankenhäuser in den nächsten Jahren eine massive Finanzierungslücke zu, die sich auf mehrere Milliarden Euro summieren wird, ganz zu schweigen von den hoffnungslos unterfinanzierten Notfallambulanzen, dem Investitionsstau und den Kosten für die Qualitätsoffensive, die sämtlich zu Lasten der Krankenhäuser gehen und durch die neue Gesetzgebung nicht refinanziert werden.

Das derzeit in der Beratung befindliche Gesetzeswerk darf keinesfalls in dieser Form wirksam werden und erfordert erhebliche Korrekturen, um der Situation der Krankenhäuser und damit der Patienten gerecht zu werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat einen bundesweiten Aktionstag mit einer Zentralveranstaltung in Berlin am 23. September ausgerufen, um die Öffentlichkeit auf die Problematik aufmerksam zu machen. Auch das Klinikum Ingolstadt beteiligt sich – zum einen mit der Teilnahme an der zentralen Veranstaltung in Berlin und zum anderen mit einer "aktiven Mittagspause".

Wir rufen daher alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als Ausdruck unserer Ablehnung zu einer Protestkundgebung in Form einer
Aktiven Mittagspause am 23. September 2015
in der Zeit von 13.30 -14.00 Uhr
vor dem Haupteingang des Klinikums Ingolstadt

auf, um auf die Gesetzesnovelle aufmerksam zu machen – bevor es zu spät ist. Mitarbeiter der Kliniken-St.-Elisabeth Neuburg und der Kreiskliniken Schrobenhausen werden sich an der Kundgebung beteiligen. Der Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzende, Dr. Christian Lösel, und die Geschäftsführer der Kliniken werden zu den genannten Themen sprechen.
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Medizinische Kompetenz, erstklassige Versorgung und individuelle Betreuung – im Klinikum Ingolstadt ist jeder Patient in guten Händen. Bestmögliche Behandlung und Therapie garantieren die national und international anerkannten Mediziner in den Kliniken und Instituten sowie den Belegkliniken.
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit der einzelnen Spezialisten ermöglicht umfassende medizinische Betreuung und Beratung. Auch in unvorhersehbaren Notfällen ist stets ein Spezialist vor Ort, und kurze Transportwege erhöhen den Komfort.
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