Aufklärung und Beratung bei Krankheiten in biblischer Sicht
Kennen Sie die folgenden Bibelaussagen?Gott heilt alle deine Krankheiten. Psalm 103,3
Gott kann Wunder vollbringen, aber auch durch Ärzte, andere Therapeuten und Medikamente handeln.
Wenn ihr Gott um etwas bittet und darauf vertraut, dass die Bitte erfüllt wird, dann wird sie auch erfüllt. Markus 11,24
Alles, was wir erbitten, empfangen wir von Gott, weil wir seine Gebote halten und tun, was ihm gefällt. 1.Johannes 3,22
Freut euch immerzu! Lasst nicht nach im Beten. Dankt Gott in jeder Lebenslage. 1.Thessalonicher 5,16-18
Und Gott ist treu; er wird euch auch in Zukunft in keine Prüfung geraten lassen, die eure Kraft übersteigt. 1.Korinther 10,13
Gerne nenne ich Ihnen Links für kostenlose Videos über Heilungsberichte.
Schildern Sie mir Ihre Situation! Ich bin Heilpraktiker / Psychotherapie und wende auch die Verhaltenstherapie und Supportive Therapie an, persönliches Mitglied der Ev. Landeskirche (EKD) und helfe Ihnen unentgeltlich per E-Mail, als Christ.
Meine Biographie entnehmen Sie bitte der von Ralph Hübner begründeten Personenenzyklopädie für die Bundesrepublik Deutschland.
Da meine Praxis ausgelastet ist, ist eine persönliche Beratung allerdings nicht möglich. Zur Zeit ergänze ich auch nicht meine Warteliste.
Beste Genesungswünsche und Gottes Segen!
Claus F. Dieterle, Berlin
Heilpraktiker / Psychotherapie
N.B. Ich bin übrigens Autor der Broschüre "Die Verbreitung von Traktaten- praktische und biblische Hinweise". Dazu Prof. Dr. Peter Beyerhaus, 72810 Gomaringen: "Ich stimme dem Inhalt ganz zu - praktisch und gehaltvoll!". In dieser Broschüre erläutere ich aus das Thema Lohn und Stellung des Christen nach der Auferstehung.
"Du gedankenloser Mensch! Willst du nicht einsehen, dass ein Glaube, der nicht zu Taten führt, wirkungslos ist?" Jakobus 2,20 (Bibel in heutigem Deutsch)
Gerne beantworte ich auch Ihre Fragen zum christlichen Glauben, natürlich kostenlos.
Bei der hier angebotenen unentgeltlichen Beratung als Christ handelt es sich um eine nach Art. 4 Abs. 2 Grundgesetz gewährleistete ungestörte Religionsausübung!
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