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Edle Terrassenmöbel gut versichert

Der Trend zu edlen Gartenmöbeln – für das Wohnzimmer im Freien – ist ungebrochen, kostet aber auch viel Geld. Doch sie sind gerade im Hinblick auf Sturm und Diebstahl gefährdeter als Möbel im Haus.

Ein Beispiel: Familie Schmidt kommt vom Wochenendausflug zurück, die Terrasse samt Gartenmöbeln verwüstet. Ein heftiges Sommergewitter mit starken Sturmböen hat unter anderem die schönen Teakmöbel im Wert von 2.500 Euro von der Terrasse gefegt und dabei komplett zerstört. Einen gleichwertigen Ersatz hätte sich Familie Schmidt nicht leisten können, da die junge Familie gerade erst gebaut hat. Glück im Unglück: Die Hausratversicherung der Familie Schmidt ist für den Schaden an den Gartenmöbeln gänzlich aufgekommen. Doch nicht jede Hausratversicherung ersetzt durch Sturm beschädigte oder gestohlene Gartenmöbel. Zwar deckt eine Hausratversicherung unter anderem auch Sturm- und Hagelschäden ab. In Standardverträgen ist das Hab und Gut jedoch nur innerhalb von Gebäuden versichert, beispielsweise, wenn der Wind das Dach abdeckt oder die Fenster eindrückt und dadurch Schäden am Mobiliar entstehen.
Deshalb rät die Grundeigentümer-Versicherung, den Versicherungsschutz dahingehend zu überprüfen, ob auch definierte Sachen wie beispielsweise Terrassenmöbel im Garten des Versicherungsortes mitversichert sind.
In der Regel ist nämlich in der Hausratversicherung nur der sogenannte Einbruchdiebstahl versichert. Das heißt, dass vor dem Diebstahl die Langfinger z. B. die Tür aufbrechen oder ein Fenster einschlagen müssen. Werden dagegen ungesichertes Mobiliar, Kinderwagen oder Krankenfahrstühle aus dem eingefriedeten Garten gestohlen, gehen die Geschädigten oft leer aus. Nicht so bei der Hausratversicherung Direkt Plus und Direkt Max der Grundeigentümer-Versicherung. Hier sind z. B. Gartenmöbel bis 1000 Euro bzw. 2500 Euro (jeweils mit einem Selbstbehalt von 100 Euro) beitragsfrei mitversichert.

Mehr Informationen auf www.grundvers-direkt.de

 

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