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Kategorie: Internet Business

Neue Regelungen beim Online-Shopping: Was ändert sich ab Juni 2014?


Set of shopping icons, signs and symbolsImmer mehr Kunden tendieren dazu, ihre Einkäufe via Internet zu erledigen: ob Kleidung, Technik, Bücher oder CDs – der Onlinehandel boomt mehr und mehr. Alleine im Jahr 2013 erhöhte sich der Umsatz im deutschen Onlinehandel erneut um 22% auf 48 Milliarden Euro. Leidtragende sind die herkömmlichen Händler: sie klagen regelmäßig über Umsatzeinbußen. Dies könnte sich zukünftig wieder ändern…

Vorteile Online-Shopping

Die Gründe, warum Einkaufen via Internet so beliebt ist, sind vielfältig: zum einen unterliegt der Einkauf keinerlei Ladenöffnungszeiten und kann somit immer dann erledigt werden, wenn der Kunde Zeit, Geld und Lust zum Shoppen hat – auch wenn dies mitten in der Nacht ist.

Ein weiterer Grund für die Beliebtheit ist die Tatsache, dass mehrere Waren gleichzeitig bestellt werden können und der Kunde nach deren Erhalt in aller Ruhe sich mit ihnen beschäftigen kann. Insbesondere auf dem Gebiet des Textilhandels ist dies sehr angenehm: es werden einfach Kleidungsstücke in verschiedenen Größen – und eventuell auch Farben bestellt – und dann ganz entspannt Zuhause anprobiert. Was nicht gefällt beziehungsweise passt, wird wieder zurückgeschickt, wobei dies ein weiterer großer Vorteil des Online-Shoppings ist: die problem- (und häufig auch kostenlose) Rücksendung unerwünschter oder unpassender Ware. Diese Rücksendung gilt zugleich als Widerruf des Kaufvertrags; gelegentlich wünscht der Händler noch, dass ein Rücksendungsformular ausgefüllt wird.

Online-Shopping: Neue gesetzliche Regelungen

So einfach, wie die bisherige Rücksendung beziehungsweise der Widerruf der Kaufvertrag gewesen ist, soll es den Kunden nun aber nicht mehr gemacht werden: ab 13. Juni 2014 tritt eine neue EU-Verbraucherrichtlinie in Kraft. Gemäß derer reicht es nicht mehr aus, im Internet bestellte Waren einfach nur zurückzusenden. Ab diesem Zeitpunkt muss der Kunde seinen Kauf ausdrücklich widerrufen. Dies kann per Fax, E-Mail, Telefon oder per Post geschehen. Der Widerruf unterliegt ansonsten keiner bestimmten Form und kann in der üblichen Art und Weise erfolgen: „Hiermit widerrufe ich den Kauf von…“ Das Widerrufsrecht besitzt eine 14-tägige Frist, welche nach Erhalt der Ware beziehungsweise nach Vertragsschluss beginnt. Diese Neuregelung basiert darauf, dass eine Rücksendung alleine fortan nicht mehr als Widerruf des Kaufvertrags anzusehen ist.

Darüber hinaus hat der Kunde ab dem 13.Juni 2014 grundsätzlich die Kosten für die Rücksendung zutragen; egal, wie hoch der Warenwert ist. Bis dato ist es so, dass ab einem Wert von 40,- € der Verkäufer für die Retourekosten aufkommen muss. Es ist vorauszusehen, dass so mancher Kunde sich zweimal überlegen wird, sein bisheriges Kaufverhalten beim Onlineshopping fortzusetzen: mehrere Teile zur Auswahl mit dem Hintergedanken, sie lassen sich problemlos zurücksenden, wird mit erhöhten Kosten verbunden sein…

Angst vor Umsatzeinbußen haben die Onlinehändler dennoch nicht – zu sehr haben sich Millionen Menschen an die Bequemlichkeit dieser Art des Einkaufens gewöhnt…

Wer ist von den neuen Regelungen beim Online-Shopping betroffen?

Grundsätzlich gelten die neuen Regelungen für alle Onlinehändler. Es steht diesen allerdings frei, aus Kulanz die Rücksendekosten weiterhin zu übernehmen. Auch dürfen sie die Rückgabefrist von 14 Tagen individuell verlängern. Die großen Online-Händler wie Amazon, Zalando und Otto haben bereits jetzt angekündigt, dass sie an ihren Rückgabe- und Widerrufsbedingungen nichts ändern werden – ganz im Interesse der Kunden…

 

Graphik: © lukeruk – Fotolia.com

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