Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und deren Familien: hoch3 führt ambulante Hilfen zur Erziehung ein
18. Oktober 2021
Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft hoch3 aus Jüchen und Mönchengladbach bietet ab sofort mehrere Leistungen im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung an.
Hilfen zur Erziehung sind in Deutschland staatliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Familien mit Kindern. Darunter versteht man vor allem die Erziehungsberatung, die Erziehungsbeistandschaft, die Sozialpädagogische Familienhilfe, die Vollzeitpflege, die Heimerziehung und das Betreute Wohnen.Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft hoch3 aus Jüchen und Mönchengladbach steht als freier Träger der Jugendhilfe insbesondere für die Betreuung von Jugendwohngruppen mit einem 24-Stunden-Konzept und kombiniert dabei Kompetenzen aus der Erlebnispädagogik und der Sozialarbeit, um Jugendliche optimal zu betreuen und dabei weiterzuentwickeln. In Mönchengladbach arbeitet hoch3 mit einem bundesweit anerkannten Ausbildungszentrum zusammen und ist für die Betreuung von Jugendlichen zuständig, die zwecks schulischer und beruflicher Qualifikation in den Wohngruppen leben.
Jetzt hat das vom Diplom-Sozialpädagogen Thomas Sablotny geführte Unternehmen ein neues Angebot geschaffen: ambulante Hilfen zur Erziehung. "Damit erweitern wir den bisherigen Fokus auf die stationären Hilfen zur Erziehung auf verschiedenen Ebenen. Denn die ambulanten Hilfen zur Erziehung umfassen mehrere Bereiche, die wir mit unserem Fachpersonal abdecken können", sagt Thomas Sablotny. Er hat für das neue Angebot der ambulanten Hilfen zur Erziehung sein Team mit Annika Tödter (B.A. Soziale Arbeit und Kinderschutzfachkraft) und Imke Hedderich, staatlich anerkannte Erzieherin mit Zusatzqualifikation in Religionspädagogik, ausgebaut.
Bei der Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII) arbeitet eine pädagogische Fachkraft mit Kindern und Jugendlichen, die große Probleme im Alltag, in der Schule und zu Hause haben. Die genauen Ziele, Inhalte und die Dauer der Hilfe werden gemeinsam mit den Eltern und dem Jugendamt festgelegt. In der Erziehungsbeistandschaft liegt der Schwerpunkt auf der individuellen Arbeit mit dem jeweiligen Kind oder Jugendlichen. Dabei werden die Eltern beziehungsweise die Familie eng in die Arbeit einbezogen.
Mit der sozialpädagogischen Familienhilfe (§31 SGB VIII) sollen Eltern beziehungsweise Alleinerziehende mit ganz praktischen Hilfen bei der Kindererziehung und in der Versorgung des Haushalts unterstützt werden. Durch die intensive Beratung und Begleitung der Familie werden Lösungen von Alltagsproblemen und Konfliktbewältigung ausprobiert und eingeübt. Unter anderem geht es um Hilfe zur Selbsthilfe, die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz und Verantwortung und die Erschließung und Nutzung der individuellen, familiären, sozialen und sozialräumlichen Ressourcen und Vernetzung der Familie im sozialen Umfeld.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35 SGB VIII, sogenannte ISE-Maßnahmen) umfassen das Herstellen von Beziehungsfähigkeit und das Herstellen und Aufrechterhalten eines Kontaktes als Grundlage für die Bereitschaft, sich auf einen Hilfeprozess einzulassen. "Wir fokussieren damit insbesondere die Verhinderung eines weiteren sozialen Abstiegs und persönlicher Verelendung. Das sind wichtige Ziele der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung", betont Thomas Sablotny.
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