Die Europäische Kommission hat das EU Package Anti Geldwäsche als Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt. Geplant ist Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Geldwäschebekämpfung.
Das vorgelegte EU package besteht aus vier Gesetzgebungsvorschlägen:einer Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung;
einer Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit unmittelbar geltenden Vorschriften - auch für die Bereiche Kundensorgfaltspflicht und wirtschaftliches ------- Eigentum;
der Sechsten Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die die Richtlinie 2015/849/EU (d. h. die durch die Fünfte Geldwäscherichtlinie geänderte Vierte Geldwäscherichtlinie) ersetzen soll und Bestimmungen enthält, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen, wie die Vorschriften zu den nationalen Aufsichtsbehörden und den zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten;
einer überarbeiteten Fassung der Geldtransfer-Verordnung von 2015 (Verordnung 2015/847), die die Rückverfolgung von Krypto-Transfers ermöglichen soll.
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