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Vorsorge für junge Gründer lohnt sich

Als junger Gründer, knapp bei Kasse, alle Ideen auf das Unternehmen fixiert, scheint einem das Alter, d. h. die Rente noch in weiter Ferner. Auch an den Krankheitsfall wird meist nicht gedacht.

Vorsorge ist dennoch auch für frisch gebackene Jungunternehmer ein Muss. Wenn man es richtig anstellt, muss man sich finanziell nicht zu sehr einschränken. Als junger Gründer hat man selten Ersparnisse. Wenn man auch keine Zuschüsse von reichen Eltern oder einem reichen Partner erhält, dann bestreitet man seinen Lebensunterhalt ausschließlich von den Gewinnen, die das Unternehmen abwirft. Die sind am Anfang, wenn es noch gilt, Kunden zu gewinnen, meist gering.

Vorsorgeziel
Auch wenn Ruhestand und Rente in weiter Ferner sind, sollte dennoch bereits jetzt an die Vorsorge gedacht werden. Anfang aller Überlegungen sollte ein bestimmtes Vorsorgeziel sein. Dabei handelt es sich nicht etwa um einen auf den Aufbau von Vermögen abzielenden Versorgungsplan für die Zeit nach dem aktiven Arbeitsleben – dies ist angesichts der Einkommenssituation junger Unternehmer nicht sinnvoll. Am Anfang sollte der Fokus auf der Absicherung der eigenen Arbeitskraft liegen.

Absicherung der wichtigsten Lebenskriterien – Krankenversicherung, Privathaftpflicht und Berufsunfähigkeit

Zunächst sollten die wichtigsten Lebenskriterien abgesichert werden. In diesem Zusammenhang sollten auf jeden Fall 3 Versicherungen abgeschlossen werden. Erstens eine Krankenversicherung, die seit der jüngsten Gesundheitsreform ohnehin verpflichtend ist. Man hat dabei drei Möglichkeiten: Sich freiwillig gesetzlich zu versichern, sich privat zu versichern oder sich als Angestellter gesetzlich zu versichern, bspw. als angestellter Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft. Bei einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 53.550 € jährlichen Bruttoverdienstes kommt jedoch nur die gesetzliche Krankenversicherung infrage. Zu beachten ist, dass den Krankenkassenbeiträgen ein Mindesteinkommen von 2073,75 € zugrunde gelegt wird. Das bedeutet, dass man ungeachtet dessen, ob man weniger verdient, zwischen 350 € und 360 € an Krankenkassenbeiträgen zahlen muss. Dies variiert leicht mit dem Anspruch auf Krankengeld. Wird die Härtefallregel angewandt, dann beziehen sich die Beiträge auf ein Mindesteinkommen von 1382,50 € und bewegen sich dementsprechend zwischen 230 € und 240 €

Sollte das Jahreseinkommen im Laufe der Zeit auf über 53.550 € steigen, kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung erwogen werden. Vorteile bestehen hier besonders für junge, gesunde Singles, denn eine private Krankenversicherung ist für diese Personengruppe meist günstiger als die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse, und das bei einem besseren Leistungsangebot. Zu bedenken ist jedoch, dass ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nicht ohne Weiteres möglich ist.

Ein Jungunternehmer sollte überdies unbedingt eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Es empfiehlt sich aufgrund des deutschen Rechts, das keine Haftungsbegrenzung vorsieht, Policen mit einer Deckungssumme ab 10 Millionen Euro abzuschließen. Die Versicherungsbeiträge belaufen sich auf 50 € bis 80 € im Jahr.

Die dritte Säule der sozialen Absicherung ist die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit. Diese Versicherung sichert den Lebensunterhalt, wenn ein junger Unternehmer aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung o. Ä. seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Zu empfehlen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Monat mindestens 1.500 € zahlt und die später auf einen höheren Betrag aufgestockt werden kann, ohne dass eine Gesundheitsprüfung verlangt wird.

Rentenversicherung
Derzeit ist nicht jeder Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung, darunter fallen vor allem die Freiberufler (Anwälte, Übersetzer, Texter, Graphiker). Für die zulassungspflichtigen Handwerksberufe gilt eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Jeder selbständige Handwerker, der in der Handwerksrolle eingetragen ist, ist gesetzlich rentenversichert. Die Pflichtversicherung gilt auch für Personen, die im eigenen Unternehmen als Geschäftsführer angestellt sind. Die Bundesregierung plant mittlerweile, für alle Selbständigen eine obligatorische Rentenversicherung einzuführen. Wer später einen Rentenanspruch geltend machen will, der muss mindestens 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Eine betriebliche Altersvorsorge ist angesichts unsicherer Renten und Altersarmut auf jeden Fall angeraten. Dabei sollte man Beiträge über das Unternehmen einzahlen und sich so eine staatliche Förderung sichern. Der Vorteil dieser Direktversicherungspolicen ist, dass die Beiträge die eingezahlt werden, den sozialversicherungs und lohnsteuerpflichtigen Anteil des Bruttogehalts senken.

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