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Tarifwechsel lohnt sich

Die privaten Versicherer haben in 2014 ihre Tarife erneut angehoben. Von den 9 Millionen Privatversicherten in Deutschland sind manche von besonders hohen Beitragssteigerungen von bis zu 50 % betroffe

Um sich finanziell über Wasser halten zu können, hilft in vielen Fällen nur der Wechsel in einen günstigeren Tarif. So lassen sich in extremen Fällen bis zu 50 % einsparen.

Beitragsinflation in 2014
11 private Krankenversicherer haben in 2014 ihre Beiträge in allen Tarifbereichen angehoben. Stabile Beiträge oder gar leichte Senkungen kann es von Fall zu Fall geben, aber in der Summe überwiegen die Erhöhungen deutlich.

Tariferhöhungen zum Jahreswechsel sind nichts Ungewöhnliches. Die privaten Versicherer wie Axa, Huk Coburg und Allianz müssen ihre Beiträge nach den aktuellen Kosten kalkulieren. Steigen die Kosten im Gesundheitswesen, dann steigen auch die Versicherungsprämien. Auch die derzeit extrem niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt müssen durch höhere Beiträge ausgeglichen werden.

Mit besonders hohen Beiträgen sind ältere Versicherte konfrontiert. In fortgeschrittenem Alter sind Beträge zwischen 600 € und 800 € keine Seltenheit. Der Bund der Versicherten (BdV) berichtet von dramatischen Einzelfällen, in denen es binnen 6 Jahren zu einer Verdoppelung der Beiträge kam!

Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist schwierig
Angesichts des Beitragsschocks würde viele gern in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln bzw. zurückkehren. Hier gibt es jedoch hohe gesetzliche Hürden. Diese bestehen ganz bewusst, denn sonst wäre das duale Versicherungssystem nicht tragbar. Dann würden alle in jungen Jahren Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden und im Alter zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln und so von niedrigen Beiträgen profitieren. Der Wechsel in die GKV ist möglich bei Arbeitslosigkeit und beim Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze – diese liegt derzeit bei einem Bruttojahresverdienst von 53.550 €. Ab dem Alter von 55 Jahren ist ein Wechsel ins gesetzliche System nahezu ausgeschlossen.

Wechsel innerhalb des privaten Systems
Es gibt zwar keine expliziten gesetzlichen Hürden für einen Wechsel innerhalb des Systems, aber ab einem gewissen Alter ist davon grundsätzlich abzuraten, weil angesammelte Altersrückstellungen nicht zu einem anderen Versicherer übertragbar sind und somit verloren sind. Aufgrund dessen steigt man beim neuen Versicherer auch mit höheren Tarifen ein. Nur bei ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Verträgen ist die Mitnahme eines Teils der Altersrückstellungen (Portabilität) möglich. Geregelt wird dies durch den Paragrafen 12 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Es ist also nicht empfehlenswert, übereilt zu einem anderen Anbieter zu wechseln, vielmehr sollte man sich vorher umfangreich beraten lassen.

Gesetzliche Bestimmungen
Seitens des Gesetzgebers besteht also Handlungsbedarf, um den Privatversicherten den Wechsel innerhalb des Systems leichter zu machen. Es müsste ein Gesetz zur Schaffung eines gemeinsamen Pools für Altersrückstellungen geschaffen werden. Auch eine erneute Gesundheitsprüfung, wie sie von vielen Anbietern gefordert wird, stellt eine große Wechselhürde dar. Hier gibt es ebenfalls kein Gesetz, das dies verbietet oder einschränkt.

Versicherungsgesellschaften bei Tarifwechsel wenig kooperativ
Das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft ist indessen gesetzlich verbrieft und geregelt durch den Paragrafen 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die Versicherer sind verständlicherweise zurückhaltend; schließlich entgeht ihnen durch den Wechsel eines Kunden in einen günstigeren Tarif viel Geld. Um der Verzögerungstaktik der Versicherer entgegenzuwirken, sollten Wechselwillige Rat bei Verbraucherschützern oder spezialisierten Agenturen suchen.

Einsparpotential
Mit einem Tarifwechsel kann man enorm sparen, gerade in hohem Alter zahlt sich ein Wechsel richtig aus. In Extremfällen können Versicherte bis zu 50 %, d. h zwischen 300 € und 400 € sparen. Ein Leistungsabstrich muss ebenfalls nicht in Kauf genommen werden. Auf neuen Verträge mit geringeren Leistungen oder Verträge mit Wechselzuschlag, wie sie die Versicherer zunächst gerne anbieten, sollte und muss man sich nicht einlassen. Verträge mit Selbstbehalt (Eigenbeteiligung) sind ebenfalls mit Vorsicht zu genießen.

Die professionellen Wechselberater verlangen im Falle eines gelungenen Wechsels ein Honorar, das sich nach der monatlichen Einsparung bemisst. Dieses beträgt in der Regel nicht mehr als das Zwölfache der monatlichen Einsparung, sodass sich der Tarifwechsel spätestens nach einem Jahr auszuzahlen beginnt. Diese Agenturen beraten die Versicherten umfangreich und übernehmen den gesamten Schriftverkehr mit der Assekuranz. In Ihrem eigenen Interesse handeln sie den für den Kunden günstigsten Tarif heraus.
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