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Wirtschaft/Finanzen

Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung - Versicherer verstoßen gegen Leitlinien

Verbraucherhilfe24 hilft Versicherten, Ihre Rechte durchzusetzen

Nur selten weisen Versicherer bei Tarifwechsel-Anfragen auf günstigere Tarife hin. Das sei aber maßgeblich, so veröffentlichte der PKV-Verband im Herbst 2014 neue Leitlinien für den unternehmensinternen Tarifwechsel auf seiner Website. Doch nicht nur bei aktiven Anfragen des Versicherten sind die Unternehmen verpflichtet, auf günstigere Tarife hinzuweisen, sondern auch im Vorfeld müssen Alternativverträge kommuniziert werden.

Sollte das nicht der Fall sein, kann man sich an die Verbraucherhilfe24 wenden: Kostenlos werden die jeweiligen Versicherungsverträge von einem Netzwerk aus Experten geprüft und die Unternehmen gegebenenfalls in einem förmlichen Verfahren dazu gezwungen, ihre Wechselpraxis zu ändern. Durch einen Wechsel innerhalb der Gesellschaft kann die Verbraucherhilfe24 in Zusammenarbeit mit einem Versicherungsberater Beiträge zur privaten Krankenversicherung deutlich senken – die durchschnittliche Einsparung beträgt rund 40 Prozent. Verbraucherhilfe24 übernimmt dabei den kompletten Prozess, von der ersten Recherche nach Alternativtarifen bis hin zur endgültigen Tarifumstellung. Ein Risiko, den Versicherungsstatus zu verlieren, besteht dabei für den Versicherer nicht. Die Verbraucherhilfe24 prüft unabhängig und kostenfrei, ob ein Tarifwechsel sinnvoll für den Verbraucher ist und weist ihn darauf hin - eine Entscheidung, den Wechsel vorzunehmen, liegt weiterhin beim Versicherten. Sollte er sich dafür entscheiden, leitet die Verbraucherhilfe24 die finalen Schritte dazu ein.
Um die Dienste der Verbraucherhilfe24 in Anspruch zu nehmen, muss der Verbraucher lediglich ein kurzes Antragsformular auf der Homepage ausfüllen und die jeweilige Versicherungspolice hochladen. Danach prüfen die Experten der Verbraucherhilfe24 innerhalb von 48 Stunden den jeweiligen Vertrag auf Erfolgsaussichten.

 

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