Seminar Geldwäscheprävention - 5. EU Geldwäscherichtlinie: Was müssen Sie beachten? - Seminare in München
08. Mai 2019
Neue Anforderungen der 5. EU Geldwäscherichtlinie - Richtiges Verhalten im Verdachtsfall - 6. EU Geldwäscherichtlinie: Verschärfung der strafrechtlichen Bekämpfung
Unsere nächsten Seminare finden Sie direkt inFrankfurt & München 15.05.2019
München & Stuttgart 03.07.2019
Frankfurt & Leipzig 28.08.2019
München & Köln 25.09.2019
Buchen Sie ihr Seminar bequem und einfach online über unser Anmeldeformular.
Zielgruppe des Seminars:
> Geschäftsführer, Vorstände bei Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen, Leasing- und Factoring-Gesellschaften
> Geldwäsche-Beauftragte und Stellvertreter,
> Fach- und Führungskräfte im Bereich Compliance, Zentrale Stelle, Interne Revision und Mitarbeiter der Rechtsabteilung
> Aufbauseminar für Geldwäsche-Beauftragte und deren Stellvertreter, Mitarbeiter der Zentrale Stelle und/oder des Fraud-Bereichs
> Compliance-Beauftragter und stellvertretender Compliance Officer sowie Leiter und Mitarbeiter der Internen Revision
> Geldwäschebeauftragte von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten nach § 1 Absatz 2a des ZAG
> Im Inland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen von vergleichbaren Instituten mit Sitz im Ausland
Ihr Nutzen mit dem Seminar:
> 5. EU Geldwäscherichtlinie: Aktuelle Neuerungen
> Verdachtsmeldewesen prüfungssicher handhaben
> Ermittlungs- und Strafverfahren: Was Sie als Geldwäsche-Beauftragter wissen und beachten sollten!
Ihr Vorsprung mit dem Seminar Geldwäscheprävention 2019
Jeder Teilnehmer erhält mit Seminar Geldwäscheprävention 2019 folgende S&P Produkte:
+ Umsetzungs-Fahrplan zur 5. EU Geldwäscherichtlinie
+ Aktuelle Urteile zur Haftung als Geldwäschebeauftragter
+ S&P Leitfaden: Verhaltensregeln bei Hausdurchsuchungen
+ S&P Check: Rechte und Pflichten bei Ermittlungsverfahren
Seminarprogramm:
5. EU Geldwäscherichtlinie: Aktuelle Neuerungen:
> 55 Erwägungsgründe und deren Auswirkungen auf die Geldwäscheprävention
> Aktionsplan mit neuen Anforderungen an die
- Anbieter von virtuellen Währungen und Fiatgeld (EG 8 bis 11)
- Überwachung von politisch exponierten Personen (EG 23)
- risikobasierte Überprüfung der vorhandenen Kunden (EG 24)
- Offenlegungspflichten von wirtschaftlichen Eigentümern (EG 28 bis 42)
- Grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen (EG 43)
- Amtshilfe zwischen den EU-Mitgliedsstaaten (EG 44 bis EG 50)
> Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen - Follow the Money-Prinzip der neuen EU Delegierten Verordnung
> Task Force FinTech: Monitoring von Crypto-Transaktionen und Nutzung virtueller Währungen
> Verzahnung mit den Sektor-spezifischen Leitlinien zur Geldwäscheprävention
Verdachtsmeldewesen prüfungssicher handhaben:
> Wann muss eine Verdachtsmeldung abgegeben werden? Welche Unterlagen müssen der Verdachtsmeldung beiliegen?
> Konsequenzen des OLG Frankfurt Urteils vom 10.04.2018 für die Meldepraxis des Geldwäsche-Beauftragten
> Tipping off-Verbot §47 GwG: Was müssen Sie beachten?
> Wie werden Kunden bei verdächtigen Transaktionen behandelt?
> Schutz der meldenden Beschäftigten
Ermittlungs- und Strafverfahren: Was Sie als Geldwäschebeauftragter wissen und beachten sollten!
> Umgang mit Beschuldigten, Verdächtigen, Zeugen und gegenüber Verteidigern
> Rechte und Pflichten von Beschuldigten und Zeugen
> Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden in der Praxis
> Ordnungsgemäße Belehrung und Vernehmungsprotokoll - was ist zu beachten?
> Einsatz der richtigen Taktik bei Vernehmungen
> Sicherstellen von Beweismitteln: Durchsuchung, Beschlagnahme und Untersuchungshaft
> Richtiger Umgang mit nicht-zuverlässigen Mitarbeitern:
- Wie ermittelt man gegen eigene Mitarbeiter und Führungskräfte?
- Know you Employee - Richtiger Umgang mit nicht-zuverlässigen Mitarbeitern
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