Aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs und daran anknüpfend des Bundesgerichtshofs sorgen für doppelte Rechtssicherheit.
Die Rechtsprechung bietet Versicherungsnehmern, welche zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, die Möglichkeit zur Rückabwicklung des Versicherungsvertrages. Eine erfolgreich durchgeführte Rückabwicklung bringt dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung aller geleisteten Prämien zzgl. Zinsen und Nutzungsersatz.Rückabwicklung24 prüft die Versicherungsverträge kostenfrei und unverbindlich und gibt eine Prognose wieviel man bei einer erfolgreichen Rückabwicklung an Rückerstattung erwarten kann. Auf Wunsch wird der Widerruf dann direkt bei Rückabwicklung24 in Auftrag gegeben und an fachlich visierte Rechtsanwälte einer großen Kanzlei die sich auf diese Fälle spezialisiert hat, elektronisch-gesichert übermittelt.
Kosten entstehen dem Versicherungsnehmer für die Berechnung nicht. Ebenfalls die Prüfung durch die Rechtsanwälte und der eigentliche Widerruf bzw. die Rückabwicklung sind kostenfrei, wenn der Versicherungsnehmer über eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung verfügt und die Rechtsschutzversicherung Deckungszusage erteilt.
Die Urteile der obersten Gerichte gelten ebenfalls für bereits gekündigte Versicherungsverträge und fondsgebundene Versicherungsverträge . So hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit zu den bereits ausgezahlten Beträgen zusätzliches Geld zurück zu bekommen.
Die Vertragsunterlagen können über die Webseite Rückabwicklung24.de 24 Std./Tag übermittelt werden. Für weitere Fragen rund um die Rückabwicklung von ineffektiven Altersvorsorgeverträgen steht werktags zwischen 10.00 und 18.00 Uhr eine Telefonhotline zur Verfügung.
Zur Webseite des Anbieters: Vertragsprüfung Lebens- und Rentenversicherung - Rückabwicklung24
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