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Privat krankenversichert im Einbettzimmer lohnt sich für Selbständige

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind heutzutage bei Weitem nicht mehr so umfangreich wie früher.

Sie umfassen nur die Standardleistungen, das medizinisch Notwendige, weil für Kassenpatienten weniger abgerechnet wird als für Privatpatienten. Als Kassenpatient muss sich mit einem Mehrbettzimmer im Krankenhaus zufrieden geben. Zudem hat man keinen Anspruch auf die Behandlung durch einen bestimmten Arzt; der behandelnde Arzt ist der diensthabende Arzt auf der Station. Ebenso wenig hat man Anspruch auf die Behandlung in einem bestimmten Krankenhaus; die Behandlung findet im nächst gelegenen Krankenhaus statt.

Wer sich den Luxus eines Einbettzimmers gönnen will, der sollte den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung in Erwägung ziehen.

Angebotsvergleich
Es gibt ein riesiges Angebot an privaten Zusatzversicherung. Entsprechend groß ist auch die Bandbreite der Tarife. Um eine optimale Lösung zu finden, die mit den finanziellen Voraussetzungen und den persönlichen Wünschen des Versicherungsnehmers übereinstimmt, ist ein gründlicher Leistungs und Tarifvergleich gefragt. Es gibt eine Reihe von Online Vergleichsportalen, auf denen Tarife verschiedener Anbieter mithilfe eines Vergleichsrechners gegenübergestellt werden können (www.jetzt-praemien-senken.de). Auch bei den Vergleichsrechnern gilt, dass sie nicht immer dieselben Ergebnisse liefern. Deshalb ist es sinnvoll, mindestens 2 Vergleichsrechner zurate zu ziehen.

Bei einer persönlichen Beratung sollte ein unabhängiger Versicherungsberater konsultiert werden. Dieser garantiert, anders als ein Versicherungsmakler auf Provisionsbasis, dass das für den Versicherungsnehmer am besten geeignete Produkt ermittelt wird, und nicht etwa das Produkt, das dem Vermittler, die größte Provision verspricht.

Was ist zu beachten?
Damit die freie Arztwahl bzw. Behandlung durch den Chefarzt garantiert ist und dieser auch die Vor und Nachuntersuchung übernimmt, muss die Versicherung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte zahlen. Ein Einzelzimmer gehört nicht bei allen privaten Versicherern zum Standard. Dieser umfasst in der Regel neben

Einbettzimmern auch Zweibettzimmer.
Wenn es einem Patienten nur um ein Einzelzimmer geht und nicht um andere Extras, dann lohnt sich statt des Abschlusses eines Versicherungsvertrages die Bezahlung eines Einbettzimmers aus eigner Tasche. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 90 € pro Nacht.

Bei privaten Krankenversicherungen spielt der individuelle Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers eine entscheidende Rolle. Etwaige Vorerkrankungen können mithin zur Ablehnung führen. Betroffen davon ist rund ein Drittel der Antragsteller. Es empfiehlt sich, beim Ausfüllen des Vertrages einen Experten zu konsultieren. Auch sollte darauf geachtet werden, dass der Vertrag keine Klausel enthält, die dem Anbieter der Versicherung ein ordentliches Kündigungsrecht einräumt. Dieses besagt, dass der Anbieter während der ersten drei Vertragsjahre je zum Jahresende innerhalb einer Frist von 3 Monaten die Police kündigen kann. Dann ist es theoretisch möglich, dass man ausgerechnet dann keine Zusatzversicherung hat, wenn man sie sehr dringend braucht.

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