Petition zur Rechtssicherheit von Aktionären am Beispiel Google Aktien Split
05. Mai 2014
Banken nutzen Steuererhebung für Kapitalerträge durch Kapitalentzug bei ihren Kunden.
Die in Deutschland beliebte Google-Aktie wurde so im April mit mehr als 15% des Depotwertes besteuert, >1 Mrd. €
Banken führen sofort die so deklarierten Steuern von den Depotkonten ihrer Kunden ab. Selbst müssen sie den Betrag jedoch erst zur Mitte des nächsten Monats deklarieren.
Ob die entnommene Steuer überhaupt gerechtfertigt ist, darum können sich später die Finanzämter mit den Steuerbürgern vor Gericht streiten. Die Banken haben ihren Schnitt gemacht. Und auch den Finanzämtern ist dieses Verfahren nicht unangenehm.
Steuerbescheide zur Jahreseinkommensteuer können mit Rechtsmitteln angefochten werden und zögern die Steuerzahlung hinaus. Mit der Praxis der Banken wird den Bürgern dieses Recht genommen, das Recht auf Schutz des Eigentums. Ihnen werden Rechtsmittel entzogen die verhindert hätten, dass ihr Kapital durch fiskalische Fehler geschädigt wird.
Im Fall der Bewertung des Google Aktien Splits haben Banken am 14. April abgebucht und parken es jetzt bis zum 10. Mai zwischen. Erst am 10. Mai erwarten die Finanzämter der Banken eine Steuerübermittlung.
Das Gesamtvolumen der Steuer beträgt mehr als eine Milliarde Euro. Zusätzlich kommen Einnahmen aus Bearbeitungsgebühren und Überziehungszinsen hinzu. Im schlimmsten Fall mussten Google-Aktionäre einen Teil ihrer Aktien verkaufen.
Die Google-Aktie gehört in Deutschland zu den beliebtesten Aktien überhaupt. Betroffen sind daher alle Bevölkerungsgruppen, die ein Teil ihres ersparten in Aktien angelegt haben. Durch den oben beschriebenen Vorgang wurden sie ihnen vom Depotwert der Google Aktie über 15% Steuern durch die Banken entzogen.
Auf den Webseiten www.sem.berlin/google-aktiensplit-2014 hat sich eine große Community von Betroffenen gebildet. Am 4. Mai wurde eine Petition zum Thema an den Deutschen Bundestag eingereicht: Petition zur Rechtssicherheit von Aktionären
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