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Neue Förderrichtlinie für E-Lastenräder tritt März 2021 in Kraft

Der Bund unterstützt den Erwerb von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung über eine erweiterte Kaufprämie. Dazu tritt am 1. März 2021 eine neue Förderrichtlinie

Käufer von E-Lastenrädern und E-Anhängern für Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und den kommunalen Bereich erhalten eine Prämie von 25 Prozent bis maximal 2.500 Euro. Gefördert werden Lieferbikes mit einer Nutzlast ab 120 Kilogramm. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums.

Klimafreundliche Umstellung des innerstädtischen Warenverkehrs
Ziel ist es, Zusteller bei der Umstellung auf eine klimafreundliche und zukunftsfähige Logistik zu unterstützen. Zudem soll der innerstädtische Verkehr entlastet werden. Im Internet bestellen und liefern lassen - möglichst noch "same day" - ist bei Verbrauchern längst etabliert. Entsprechend steigt der Lieferverkehr in deutschen Städten. Laut einer Studie von Statista wird das Volumen der Sendungen bis 2023 auf 4,4 Milliarden pro Jahr steigen. Ein starkes Wachstum an Sendungszustellungen prognostiziert auch der Bundesverband Paket und Expresslogistik e. V. (BIEK). Er geht von einem Wachstum der Sendungsmengen zwischen 3,6 und 4,2 Prozent pro Jahr aus. Eine mögliche Folge sind Lieferautos, die vermehrt Geh- sowie Radwege zuparken, damit zu einer Gefahr für den Straßenverkehr werden und zudem die Luftqualität beeinträchtigen.

E-Lastenräder sind sauber, sicher und gesund
"E-Lastenfahrräder sind nicht nur eine saubere Lösung für die Sendungszustellung, sondern für Unternehmen auch eine kostengünstige", erläutert Raik Vollmann. Er ist Geschäftsführer der VSC Bike GmbH, einem Anbieter für Lastenräder mit Sitz in Allstedt. "Daneben sprechen noch weitere Gründe für den Einsatz der Lieferbikes. Unternehmen haben geringere Anschaffungskosten als bei einem Liefer-PKW und müssen keine Stellplätze anmieten oder kaufen. Zudem wird die Gesundheit der Mitarbeiter gefördert, die mit einem E-Lastenrad den ganzen Tag sportlich unterwegs sind", so Raik Vollmann weiter.

Waschmaschine und Co. per Cargobike geliefert
Die staatliche Förderung ist so breit angelegt, wie die Einsatzmöglichkeiten für E-Lastenräder oder E-Anhänger: "Ob Logistik-Unternehmen, Baumarkt, Möbelhaus, mittelständisches Unternehmen oder Lieferdienst - jeder, der seine Waren mittels Lieferbike zustellen möchte, kann die Förderung beantragen", sagt Raik Vollmann. Landschaftsgärtner, die von Park zu Park fahren, Stadtreiniger, welche die Innenstadt vom Müll befreien oder Anwälte, deren Akten zu Gericht transportiert werden müssen: Überall können E-Lastenräder zum Einsatz kommen. "Transportiert werden kann mit einem E-Lastenrad alles, was dessen Gesamtlast nicht über 300 Kilo bringt. Diese Obergrenze wurde in der DIN-Norm 79010 für mehrspurige Cargobikes festgeschrieben", so Vollmann weiter.

Vorreiter Deutsche Post
Neben den Lastenrädern selbst fördert der Bund mit bis zu 40 Prozent auch die Einrichtung sogenannter Mikrodepots für die Bike-Logistik. Die funktionieren so: Ein Lieferwagen bringt seine Sendungen an die Depots. Von hier läuft die Auslieferung in die Quartiere auf der letzten Meile dann über Lastenräder. Sauber, sicher und leise soll die Zustellung erfolgen. Zudem werden Staus und der Ausstoß von Emissionen in der Innenstadt verringert. Die Deutsche Post ist hier Vorreiter und startete im vergangenen Januar die Auslieferung aus einem Mikrodepot in der Hamburger Burchardstraße. Gemeinsam mit weiteren Logistikern - UPS, Hermes und Rewe - will die Deutsche Post so die Warenzustellung an Kunden in der Hamburger Altstadt erproben.
Antragstellung bis 2024 möglich

Immer mehr Zusteller erkennen die Vorteile der Lieferung per Lastenrad. Die aktualisierte Förderrichtlinie des Bundes unterstützt sie jetzt noch besser bei den Anschaffungskosten. Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 1. März 2021 bis zum 29. Februar 2024 entgegen. Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Für die Bewilligung der Förderung ist die gewerbliche Nutzung nachzuweisen. Vor der Förderzusage darf kein Beschaffungsauftrag erteilt und kein Rad gekauft werden.

 

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