Aktuelle Pressemitteilungen

Wirtschaft/Finanzen

Negative Einträge in der Schufa löschen

Aufgrund der hohen Anzahl an Einträgen ist der Datenbestand der Schufa nicht fehlerlos.

In Anbetracht der Lage, dass in Deutschland rund 6.000 Millionen Bürger schon mit der Schufa Bekanntschaft gemacht haben, ist es nur allzu logisch, dass davon auch viele Bürger ihren negativen Schufa Eintrag löschen möchten. Allerdings gestaltet sich die Schufa löschen nicht ganz so einfach, wie der Eintrag.

Wie kann man erfahren, ob überhaupt etwas von einem in der Schufa gespeichert ist?
Um sich bei der Schufa Klarheit zu verschaffen, gibt es verschiedene Wege.
Zum einen per Post, oder online. Dieses Vergnügen kostet per Lastschrift von Ihrem Konto abgezogen exakt 7,80 EUR. Sie können dort auch persönlich vorstellig werden, dann klärt man sie mündlich dort auf. Eine schriftliche Info schlägt ebenfalls mit 7,80 EUR zu Buche.

Wie kann ein Schufa Eintrag löschen sinnvoll vonstatten gehen?
Wichtig ist hier der genaue Weg um die richtigen Schritte einleiten zu können und das recht zügig. Der Weg um die Schufa löschen zu können ist zu allem Überfluss auch noch an recht enge Fristen gebunden. Werden diese Fristen versäumt, sind Sie für die nächsten drei Jahre in der Liste der negativen Schufa-Einträge gespeichert. Dann sind Ihnen die Hände für einen Kredit, Leasing, Girokonto, Versandhandel oder einem neuen Mietobjekt versperrt.

Was viele nicht wissen, die Schufa ist nicht unantastbar, denn nicht alle Informationen dürfen dort gespeichert werden, daher sollte eine Auskunft Priorität haben, bevor man einen Schufa Eintrag löschen lassen möchte. Hilfreich sind für Anfragen und Schufa löschen auch Musterbriefe wie "unberechtigte Schufa-Einträge löschen" aus dem Internet. Selbst wenn Ihr Schufa-Eintrag berechtigt ist, bestehen unter gewissen Voraussetzungen Möglichkeiten für einen Schufa Eintrag löschen. Seit dem Jahre 2007 können Sie einen Eintrag bis 1000 EUR sofort innerhalb eines Monats löschen lassen. Um einen derartigen Schufa Eintrag löschen zu lassen, ist die Frist unbedingt einzuhalten.
Sollten Sie diese Frist versäumt haben, kann nur ein Schreiben an die Schufa erfolgen, in dem Sie sich auf den Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 823, 1004) und des Bundesdatenschutzgesetzes berufen. Sollten die gespeicherten Daten von Ihnen nicht den Tatsachen entsprechen, können Sie sofort den Schufa Eintrag löschen lassen.

Negative Einträge löschen:
Zum Schufa Löschen ist die Schufa Geschäftsstelle oder ein Verbraucherservicezentrum der Schufa zuständig. Hier können Sie sich auf den Paragrafen 33ff des Bundesdatenschutzgesetzes berufen, wenn es sich um eine Korrektur, Löschung oder Sperrung falscher Daten handelt.
Um nach der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung einen Schufa Eintrag löschen zu lassen, muss sich der Schuldner zum Amtsgericht bemühen und dort nachweisen, dass die Forderung bezahlt wurde. Mit der Löschungsbestätigung kann die Schufa löschen dann beantragt werden. Auf der Webseite http://www.schufa-loeschen.info erfahren Sie, wie Sie sofort alle Ihre negativen Schufaeinträge löschen.

 

Bürger

Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.