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Mangelnde Hilfe von den Arbeitsagenturen für Existenzgründer (HARTZ 4)

Die Arbeitsagenturen agieren zunehmend zurückhaltend, was die Zahlung von Fördergeldern zur Unterstützung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus betrifft.

Immer weniger Empfänger des Arbeitslosengeldes II wird eine solche Förderung gewährt, weil Statistiken offenbaren, dass die wenigsten Existenzgründungen von Erfolg gekrönt sind.

Einstiegsgeld
Das sogenannte Einstiegsgeld für Hartz IV Empfänger – es handelt sich hierbei nicht um den Gründungszuschuss für Empfänger des Arbeitslosengeldes I – wird mittlerweile weitaus seltener gewährt als in vergangenen Jahren. Die Förderfälle erreichten in den Jahren 2006 und 2007, d. h. 1 Jahr bzw. 2 Jahre nach Einführung des Einstiegsgelds ihren Höhepunkt; damals wurden je rund 32.000 Förderungen bewilligt. In den Jahren danach ging diese Zahl um drastische 75 % zurück, sodass in 2012 nur noch 8.000 Förderfälle zu verzeichnen waren. Dies geht aus einer aktuellen Studie des in Nürnberg ansässigen Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hervor. Die Studie offenbart weiter, dass mehrheitlich Männer gefördert werden und dass annähernd die Hälfte aller Geförderten in den neuen Bundesländern lebt.

Im Rahmen der Förderung werden Empfänger des Arbeitslosengeldes II bis zu zwei Jahre lang finanziell unterstützt. Das im Jahre 2005 eingeführte Einstiegsgeld ist eine Kann Leistung, d. h. es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Es liegt im Ermessen der Jobcenter, ob ein Antragssteller gefördert wird oder nicht. Grundvoraussetzung ist eine positive Prognose über die aufgrund der Selbständigkeit zu erwartenden Gewinneinkünfte. Das IAB konnte im Rahmen der Studie aufzeigen, dass tatsächlich die meisten Gründungen hinter den Erwartungen zurückbleiben.

Strengere Voraussetzungen
Grund für die Zurückhaltung bei der Vergabe dieses Fördergeldes sind laut der Studie neu definierte, strengere Anforderungen an potentielle Gründer. Eine Förderung ist nur dann in trockenen Tüchern, wenn der Antragssteller eine durch eine fachkundige Stelle ausgestellte Tragfähigkeitsbescheinigung vorweisen kann. Bei solchen "fachkundigen Stellen" handelt es sich um die Handwerkskammern, um die Industrie und Handelskammer (IHK) oder um eine Gründungsberatungsstelle.

Gemäß der Studie wurde in 2012 nur jeder 250. Hartz IV Empfänger, d. h. nur 0,4 % der Antragsteller mit dem Einstiegsgeld gefördert. Mit rund 60 % bewilligter Anträge wurden mehr Männer als Frauen gefördert. Ferner offenbart die Studie, dass es in den neuen Bundesländern mehr Gründer unter den arbeitslosen Hartz IV Empfängern gibt als in den alten Bundesländern. Fast die Hälfte der geförderten Gründer kommt aus dem Osten der Republik, obwohl sie nur ein Drittel der beschäftigungslosen Empfänger von Arbeitslosengeld II ausmachen.

>> Alles zum Einstiegsgeld und Fördermitteln des Arbeitsamts

 

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