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Lassen Sie Ihre negativen Schufa Einträge löschen

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Negative Einträge in der Schufa kann keiner gebrauchen. Sie sind eine Last, weil man dadurch in seiner Handlungsfreiheit erheblich eingeschränkt ist.

Negative Einträge erhält man natürlich nicht einfach so, hier müssen schon gravierende Dinge vorgefallen sein. So zum Beispiel das Ignorieren der Zahlungen von Rechnungen und Krediten. Ist dies der Fall, dann wird man einen negativen Eintrag erhalten und kann eben nicht mehr so ohne Weiteres Geld bekommen. Die Schufa, die Schutzgemeinschaft für die allgemeine Kreditsicherung, schützt damit die Banken und andere Geschäftspartner, mit denen man Verträge abschließt. Wer nicht kreditwürdig ist und wessen Bonität nicht vorhanden ist, der wird mit einem negativen Eintrag bedacht und schleppt diesen im schlimmsten Fall bis zu neun Jahre mit sich herum. Neun Jahre, nachdem die Zahlungen über die Bühne gegangen sind, wohlgemerkt. Der Zahlungsverzug ist also schon lange ad acta gelegt, der Eintrag ist aber immer noch vorhanden. Nun kann es passieren, dass man Einträge hat, die gar nicht stimmen oder dessen Forderungen strittig sind. In diesen Fällen kann man eine Löschung der negativen Einträge beantragen. Dies kann ein Anwalt tun, der natürlich eine Menge Geld kostet, oder man nutzt das Ebook "So löschen Sie Ihre negativen Schufa Einträge", das auf der Website http://www.schufa-loeschen.info kostengünstig angeboten wird. Hier erhält man die nötigen Infos, um eine Löschung selbst zu beantragen, zudem auch noch acht Musterbriefe, die einem dabei helfen können – geschrieben im besten Anwaltsdeutsch. So kann man zudem erreichen, dass man Forderungen unter 1.000 Euro ebenfalls löschen lässt, zudem kann die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragt werden.

 

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