Help 24 erklärt: Eine Lebensversicherung widerrufen
Innerhalb eines bestimmten Intervalls zwischen den Jahren 1994 & 2007 enthalten Lebensversicherungen nach Europarecht eine fehlerhafte ...
Aktuell sinken die Überschussbeteiligungen oder Beteiligungen für Versicherte. Dies bedeutet, dass eine Versicherung ohnehin nicht mehr lukrativ ist. Eine schlichte Beendigung eines Vertrages ist allerdings nicht zu empfehlen. Diese ist mit enormen Kosten für einen Versicherten verbunden. Ein rechtmäßiger Widerruf ist in diesem Fall eine patente Lösung. Der Versicherte erhält dann die in die Versicherung angelegten Verträge mitsamt der Zinsen wieder zurück. Abgezogen werden dann lediglich die steuerlichen Beiträge, aber nicht mehr die angefallenen Kosten der Versicherer.
Eine Prüfung, ob ein Widerruf rentabel ist, erscheint ebenso wichtig. Sollte etwa der Rückkaufswert geringer sein, als die eingezahlten Prämien oder sollten Garantiezinsen und Überschussbeteiligung nicht lukrativ sein, dann ist eine Vergleichsrechnung sinnvoll. Weiterhin muss geprüft werden, ob eine Versicherung nach dem Policenmodell abgeschlossen wurde. Sofern ein Vertrag also vor 2008 abgeschlossen wurde und etwa eine ungültige Widerrufsbelehrung enthält, dann kann diese nach BGH-Urteil Az.: IV ZR 76/11 vom 07.05.2014 selbst Jahre später widerrufen werden.
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